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Kfz-Versicherer kündigt Wundercar-Fahrer fristlos Police / "Privatfahrer" als gewerblichen Nutzer eingestuft

Geschrieben am 25-07-2014

München (ots) - Sogenannte "Privatfahrer", die für einen
App-Anbieter unterwegs sind, können von ihrer KFZ-Haftpflicht
fristlos gekündigt werden. Über einen entsprechenden aktuellen
Vorgang berichtet das Branchenmagazin Taxi Times in seiner kommenden
Ausgabe (EVT: 15. August). Die Vorgehensweise des Versicherers stellt
zugleich das Konzept der App-Anbieter wie Uber oder Wundercar in
Frage. Sie vermitteln private Autobesitzer als "Taxi-Ersatz". Wer
sich jedoch als privates "Taxi" betätigt, dem droht der Verlust des
Versicherungsschutzes, so das Beispiel aus der Hansestadt Hamburg.

Der betroffene Autobesitzer hatte die Nutzung seines Wagens als
"überwiegend privat" dargestellt. Zugleich ließ er sich seitens des
App-Anbieters Wundercar Fahrgäste vermitteln. Die Hamburger Behörde
für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wollte nun vom Versicherer
wissen, wie in solchem Fall die Haftpflichtpolice zu bewerten sei.
Die Behörde verwies dabei auf einen aktuellen Vorgang. Es sei für
eine 1,7 Kilometer-Distanz ein "Trinkgeld" von 6 Euro entrichtet
worden und es gebe Hinweise auf 74 weitere ähnliche Fahrten, stets
durch Wundercar vermittelt.

Die Antwort der Versicherung folgt prompt in Form einer fristlosen
Kündigung an den Kunden. Sie begründet ihren Schritt mit der
gewerblichen Nutzung des Fahrzeuges: "Da sich aus der geänderten
Nutzungsart eine Gefahrenerhöhung ergibt, haben wir von unserem
außerordentlichen Kündigungsrecht nach § 24
Versicherungsvertragsgesetz Gebrauch gemacht und den Vertrag [...]
gekündigt".

"Mit diesem ersten bekannten Fall einer Kündigung ist die seit
Monaten in den USA laufende Diskussion über den Versicherungsschutz
bei privat versicherten, aber für Taxi-ähnliche Sharing-Fahrten
eingesetzte Fahrzeuge nun in Europa angekommen", berichtet Wim Faber,
International Editor bei Taxi Times, über seine Beobachtung aus den
US-Staaten, wo bereits um eine rechtliche Beurteilung hinsichtlich
der Kfz-Haftung bei einem 'Sharing'-Unfall gerungen wird. "In allen
Metropolen, in denen Uber, Wundercar oder ähnliche Anbieter Fahrten
an Privatfahrer vermitteln, werden die Versicherungsgesellschaften
klare Positionen einnehmen müssen. Am besten, bevor es zu einem
ersten Unfall kommt", mahnt Taxi Times Chefredakteur Jürgen Hartmann.

Das Magazin wird in seiner kommenden Ausgabe über die
grundsätzliche Haltung der Versicherungsbranche in Sachen
"Privatfahrer", die mit einem privaten PKW für App-Anbieter unterwegs
sind, berichten. Die "Taxi Times" ist ein Informationsmedium im
Mobilitätssegment. Im inhaltlichen Fokus stehen der internationale
Taximarkt und die Auswirkungen durch die neuen digitalen Formate. Das
international gestaltete Magazin erscheint achtmal pro Jahr im
gleichnamigen Verlag mit Sitz in München in einer deutschsprachigen
und englischen Version.



Pressekontakt:
Jürgen Hartmann
Geschäftsführer
taxi-times Verlags GmbH
Telefon: 089/215 48 30 70
E-Mail: info@taxi-times.com
http://www.taxi-times.com


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