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Änderung des Tierschutzgesetzes: Beim Tierkauf informieren Merkblätter über Bedürfnisse der Heimtiere

Geschrieben am 22-07-2014

Wiesbaden (ots) - Wer in Deutschland gewerbsmäßig mit Tieren
handelt, ist ab dem 1. August 2014 laut dem geänderten
Tierschutzgesetz (§ 21 Abs. 5 Ziffer 2 TschG) dazu verpflichtet,
jedem Tierfreund beim Erstkauf eines Wirbeltieres eine schriftliche
Information über die Bedürfnisse des Tieres mitzugeben. Darauf weist
der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) hin.
Zoofachhändler händigen ihren Kunden deshalb ein entsprechendes
Infoblatt oder einen Steckbrief zu der jeweiligen Art aus: "Darin
finden Tierfreunde grundlegende Informationen über Herkunft, Pflege
und Haltung des neuen Heimtieres", erklärt ZZF-Präsident Norbert
Holthenrich.

Der Berufsverband der Heimtierbranche hält zudem eine umfassende
Beratung der Tierhalter vor dem Tierkauf für erforderlich: "Angehende
Heimtierbesitzer sollten sich vor der Anschaffung über die
Bedürfnisse ihres Tieres informieren und prüfen, welches Tier zu
ihrem Lebensstil passt", sagt Norbert Holthenrich. "Denn nur eine
artgerechte Heimtierhaltung ermöglicht eine gute und lebenslange
Mensch-Tier-Beziehung." Kunden sollten sich nicht scheuen, ein
Geschäft zu verlassen, wenn sie sich bei der Tieranschaffung
ungenügend beraten fühlen.

In ihren Heidelberger Beschlüssen zum Tierschutz im Zoofachhandel
haben sich die ZZF-Mitglieder bereits vor 23 Jahren, also lange vor
der Gesetzesänderung verpflichtet, durch qualifizierte Beratung eine
fachgerechte Haltung von Heimtieren zu gewährleisten.

Weitere Informationen zum geänderten Tierschutzgesetz finden Sie
im Themenbereich der ZZF-Website: http://ots.de/nlAQp



Pressekontakt:

Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF)
Antje Schreiber
Pressesprecherin
Mainzer Str. 10
65185 Wiesbaden
Telefon: (0611) 447553-0
Fax: (0611) 447553-33

Email: presse@zzf.de
Web: http://www.zzf.de


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