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KORRIGIERTE NEUFASSUNG der OTS0014 vom 14.07.2014: Vienna-Life Versicherung

Geschrieben am 16-07-2014

Vienna-Life Versicherung - Rückzahlungen aus Kapitalverlust
durch fondsgebundene Lebensversicherungen gefährdet

Wien (ots) - Die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (EAS AG) warnt
vor einer möglichen Insolvenz der Vienna-Life Versicherung. Grund
dafür: Die Kosten aus den anhängigen Verfahren in Österreich,
Deutschland und Liechtenstein gegen die Vienna-Life Versicherung
können kaum von dem Unternehmen gedeckt werden.

Die Vienna-Life Versicherung, welche sich im Konglomerat der
Wiener Städtischen befindet, steht bereits seit längerem im Verdacht,
Anlegern fondsgebundene Lebensversicherungen, die aufgrund ihrer
kaskadenartigen Kostenstruktur zwingend in Kapitalverlusten münden,
ohne sachgemäße Aufklärung über mögliche Risiken empfohlen zu haben.
Zurzeit sind zahlreiche Verfahren in Österreich, Deutschland und
Liechtenstein gegen die Vienna-Life Versicherung anhängig.

Wurde den geschädigten Anlegern, die ihr Geld zurückfordern, noch
vor kurzem gute Chancen für die Rückzahlung der Kapitalverluste aus
den fondsgebundenen Lebensversicherungen eingeräumt, so warnt nun der
Liechtensteiner Prozesskostenfinanzierer EAS vor einer möglichen
Insolvenz der Versicherung, die aufgrund der hohen Prozess- und
Rückzahlungskosten droht.

"Im Falle einer Insolvenz wären die Folgen für die Betroffenen
immens", erklärt Manfred Rädler, CEO der Schadenshilfe: "Die
geschädigten Anleger würden nur einen Bruchteil des gesamten
Einzahlungsbetrag rückerstattet bekommen."

In Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Dr. Vogl wurde nun ein Antrag
zur Prüfung der Solvabilität der Vienna-Life Lebensversicherung
gestellt.

Zwtl.: Trotz möglicher Insolvenz Ansprüche geltend machen

Doch trotz möglicher Insolvenz empfiehlt die EAS den Geschädigten
ihre Ansprüche geltend zu machen. Der OGH des Fürstentums
Liechtenstein hat bereits in zwei Urteilen für einen Schadensersatz
zugunsten der Geschädigten ausgesprochen, sofern bei
Vertragsabschluss keine ordnungsgemäße Aufklärung hinsichtlich der
Risiken stattgefunden hat. Die Beweislast, dass eine entsprechende
Belehrung stattgefunden hat, ist von der Versicherung zu erbringen.
Bei erfolgreicher Rückforderung erhalten Betroffene neben der
Rückzahlung der ursprünglich einbezahlten Prämien rund 5 Prozent
Zinsen.

Zwtl.: Über die "Erste Allgemeine Schadenshilfe AG"

Die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (EAS AG) wurde 2005 als
Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, in Liechtenstein
gegründet. Mehr Informationen unter http://www.schadenshilfe.com/

Rückfragehinweis:
Erste Allgemeine Schadenshilfe AG
office@schadenshilfe.com
Tel.: +423 377 1700

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/14479/aom

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