| | | Geschrieben am 08-07-2014 Puritan kann ungehindert tätig sein - unwiderrufliche Zurückziehung der Untersuchung durch Copan
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 Guilford, Maine (ots/PRNewswire) - Die Attacke von Copan wurde
 durch das Bezirksgericht Düsseldorf abgefangen. Bei einer Anhörung am
 24. Juni 2014 (Fallnr. 4b 176/12) machte das Gericht klar, dass die
 beflockten Tupfer HydraFlock® und PurFlock Ultra® von Puritan auf
 eine andere Weise beflockt sind und nicht über die von Copan
 beanspruchte Faserstruktur verfügen.
 
 Foto - http://photos.prnewswire.com/prnh/20140707/124784
 [http://photos.prnewswire.com/prnh/20140707/124784]
 
 Zudem ordnete das Düsseldorfer Gericht, das oftmals als das
 wichtigste Gericht Europas für die Durchsetzung von Patentrechten
 angesehen wird, an, dass Copan Puritan für alle Anwaltsgebühren
 entschädigt, die im Rahmen deutscher Gesetzgebung bezüglich der
 Überprüfungen anfielen, die Copan gegen Puritan vorgebracht hat.
 
 Die Details
 
 Copan Italia S.p.A. hat am 7. November 2012 Überprüfungen (Fallnr.
 4b 176/12) gegen Puritan Medical Products Co., LLC eingeleitet, die
 auf einer Anschuldigung bezüglich des Anspruchs 1 des deutschen
 Gebrauchsmusters DE 20 2004 021 787 beruhen.(1) Anspruch 1 bezieht
 sich auf beflockte Tupfer und verlangt, dass die Tupfer mit Fasern
 bedeckt sind, die durch Beflockung aufgebracht wurden und deren
 Anordnung der Oberfläche des Tupfers entspricht.
 
 Das Gericht in Düsseldorf stellte bei der Anhörung fest, dass
 Puritans beflockte Tupfer HydraFlock® und PurFlock Ultra® anders
 beflockt sind und nicht über Fasern verfügen, deren Anordnung der
 Oberfläche des Tupfers entsprechen, wie in Anspruch 1 des Musters
 '787 festgeschrieben wird.
 
 Die Feststellungen des Gerichts sind speziell relevant, da das
 beanspruchte Gebrauchsmuster '787 eine Ableitung von Copans
 europäischem Patent EP 1 608 268 B1 darstellt, das sich auf dieselbe
 Erfindung bezieht und ebenfalls Fasern verlangt, die durch Beflockung
 aufgebracht wurden und deren Anordnung der Oberfläche des Tupfers
 entsprechen.(2) Aus der klaren Position des Gerichts bezüglich des
 Gebrauchsmusters '787 kann damit geschlossen werden, dass Puritans
 beflockte Tupfer HydraFlock® und PurFlock Ultra® sich ebenfalls
 außerhalb des Bereichs des europäischen Patents von Copan befinden.
 
 Im Licht der klaren Position, die das Gericht formulierte, zog
 Copan die Untersuchungen gegen Puritan unwiderruflich zurück. Zudem
 ordnete das Gericht an, dass Copan Puritan für alle Anwaltsgebühren
 bezüglich der Untersuchungen, die im anwendbaren deutschen Recht
 anfallen, entschädigen muss.
 
 Alle deutschen Gebrauchsmuster von Copan bezüglich beflockter
 Tupfer(3) liefen Ende März 2014 aus und sind ab diesem Datum im
 Vertrieb irrelevant. Damit besitzen die Kunden von Puritan und
 Puritan völlige Freiheit, Puritans beflockte Tupfer HydraFlock® und
 PurFlock Ultra® in Europa zu vertreiben, ohne Bedenken bezüglich
 Copans europäischer Patente oder ausgelaufener Gebrauchsmuster haben
 zu müssen.
 
 Puritan Medical Products Co., LLC, ist ein amerikanisches
 Unternehmen, das weltweit Vertrauen als Hersteller von
 Einwegprodukten für die Bereiche Gesundheitswesen, Diagnose,
 Gerichtsmedizin, Umwelt, Nahrungsmittelsicherheit und Pharmazie
 genießt.
 
 (1) Deutsche Gebrauchsmuster können Rechte gewähren, die
 Patentrechten ähneln, es können aber rechtliche Vorgänge eingeleitet
 werden, noch bevor ein Beamter des Patentamtes das Wesen des
 Gebrauchsmusters auf seine Gültigkeit untersucht. Dies ist hier
 geschehen.
 
 (2) Das EP-Patent wurde im Einspruchsverfahren vor dem
 europäischen Patentamt angefochten. Die Entscheidungen im
 Einspruchsverfahren hat den Umfang des Patents gegenüber dem
 ursprünglich zuerkannten Anspruch signifikant eingeschränkt. Ein
 Einspruch, das Patent weiter einzuschränken oder vollständig
 aufzuheben, ist anhängig.
 
 (3) DE 202004021787 U1; DE 202004021930 U1; DE 202004021932 U1.
 
 
 
 Pressekontakt:
 KONTAKT: Timothy Templet, Puritan Medical Products,
 sales@puritanmedproducts.com, +1.207.876.3311
 
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