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Gebrauchtwagenkauf: Markenhändler mit besserem Service / ADAC Stichprobe: Viele Autohändler legen Fahrzeugmängel nicht vollständig offen / Umfassender Check ist vor dem Kauf unbedingt zu empfehlen

Geschrieben am 01-07-2014

München (ots) - In einer aktuellen Stichprobe hat der ADAC
bundesweit Marken-Autohändler und freie Autohändler unter die Lupe
genommen. Resultat: Sowohl die 20 Markenhändler als auch die 16
freien Autohändler, die in sechs Großstädten überprüft wurden, halten
Informationen zu Mängeln an den jeweiligen Fahrzeugen oftmals solange
zurück, bis sie vom Kunden direkt darauf angesprochen werden. Wer als
Verbraucher keine Erfahrung mit Gebrauchtfahrzeugen hat - also etwa
nicht über fällige Reparaturen Bescheid weiß - sollte sein
Wunschfahrzeug vor dem Kauf am besten einer professionellen
Gebrauchtwagenuntersuchung unterziehen. Dieses Vorgehen bringt zwei
wesentliche Vorteile: Mehr Sicherheit bezüglich des Zustands des Pkw
und gute Argumente, um einen angemessenen Kaufpreis beim Händler zu
erzielen.

Bei den insgesamt 36 untersuchten Händlern in Berlin, Hamburg,
München, Köln, Stuttgart und Dresden waren große
Qualitätsunterschiede erkennbar. Die Markenhändler schnitten dabei
insgesamt besser ab als die freien Händler. In der Stichprobe
arbeiteten die Markenanbieter in der Regel serviceorientiert und
boten öfter instandgesetzte Fahrzeuge an als die freien Kfz-Händler.
Dennoch: Die Tendenz, Fahrzeugmängel nicht immer gleich offenzulegen,
war bei beiden Händlergruppen gegeben. Bei einem Auto wurde sogar
Schimmel im Innenraum festgestellt. Erhebliche Mängel zeigten sich
insbesondere bei den Bremsen der gecheckten Autos. 14 Wagen hatten
rostige oder verschlissene Bremsanlagen. Bei den einzelnen Fahrzeugen
wurden neben dem Autopreis auch Motor und Antrieb, Fahrwerk und
Lenkung, Reifen und Räder, Bremsen sowie Elektrik überprüft. Im
Bereich Service standen unter anderem der Verlauf des
Verkaufsgesprächs, die Abwicklung der Probefahrt, das Mängelgespräch
und die Preisverhandlung auf dem Prüfstand.

Wichtig: In einer Probefahrt-Vereinbarung sollte festgehalten
werden, dass im Rahmen einer Vollkaskoversicherung die Höhe der
Selbstbeteiligung geregelt ist. Wer ohne diese Vereinbarung losfährt,
riskiert im Schadenfall eine Selbstbeteiligung von bis zu 750 Euro.
Und: Probefahrten stets im Stadt-, Überland- und Autobahnverkehr
durchführen.



Pressekontakt:
Dr. Christian Buric
Tel.: (089) 7676-3866
christian.buric@adac.de


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