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Sommerzeit ist Urlaubszeit - auch für pflegende Angehörige / Vielfältige Entlastungs- und Urlaubsangebote stehen auch Pflegenden von demenziell erkrankten Menschen zur Verfügung

Geschrieben am 23-06-2014

Berlin (ots) - Die Pflege von demenziell erkrankten Menschen kann
pflegende Angehörige an ihre körperlichen und psychischen Grenzen
bringen. Wie eine repräsentative Befragung der Stiftung Zentrum für
Qualität in der Pflege (ZQP) zeigt, empfinden 60 Prozent derer, die
eine demenzkranke Person pflegen, vor allem den
Persönlichkeitsverlust des Angehörigen als emotional sehr belastend.
Eine Auszeit von der Pflege kann helfen, wieder Kraft zu tanken. Ob
Ersatzpflege, Urlaubsreisen oder Mobilitätshilfsdienste - die
Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige sind vielfältig.

Wenn die Pflege während der Urlaubszeit beispielsweise in der
häuslichen Umgebung fortgesetzt werden soll, kann die sogenannte
Verhinderungspflege bei der Pflegeversicherung beantragt werden.
Diese kann durch eine vertraute, nicht verwandte Person, einen Freund
oder Nachbarn, aber auch durch einen ambulanten Dienst erfolgen.
Zudem besteht die Möglichkeit, Urlaubsangebote für pflegebedürftige
Menschen zu nutzen: Im Rahmen der Verhinderungspflege übernimmt die
Pflegeversicherung hierfür auch einen Teil der Pflegekosten. Eine
Alternative ist die Kurzzeitpflege, die von Pflegeheimen oder
Seniorenresidenzen angeboten wird. Sie kann im Anschluss an eine
stationäre Behandlung oder in Situationen, in denen häusliche Pflege
nicht möglich aber erforderlich ist, erfolgen. Sowohl für die
Verhinderungs- als auch für die Kurzzeitpflege zahlt die
Pflegeversicherung derzeit für längstens 28 Tage im Jahr einen Betrag
in Höhe von maximal 1550 Euro.

Für Pflegende und ihre demenziell erkrankten Angehörigen, die
ihren Urlaub gemeinsam verbringen möchten, stehen spezialisierte
Urlaubsangebote zur Verfügung. Auf die besonderen Anforderungen
richten sich immer mehr Pflegehotels oder Pensionen ein. Auch
Kurzausflüge und mehrtägige Reisen werden - meist gegen geringe
Kostenbeteiligungen - zum Beispiel von Wohlfahrtsverbänden, Kirchen
oder regionalen Alzheimergesellschaften angeboten. "So können
Pflegepersonen und ihre Angehörigen Freizeitaktivitäten oder ein
Wellnessangebot je nach Bedürfnis getrennt oder gemeinsam genießen.
Im Blick zu haben, wie es ihrem Angehörigen geht, hilft vielen
pflegenden Angehörigen, besser ausspannen zu können", sagt Dr. Ralf
Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP. Darüber hinaus haben sich auch
einige Rehabilitationseinrichtungen oder Kurkliniken in Deutschland
auf die Behandlung von Menschen mit Demenz spezialisiert und nehmen
auch eine Pflegeperson mit auf, um sowohl der pflegebedürftigen
Person als auch dem Angehörigen Behandlungen zukommen zu lassen.

Tipps zu spezialisierten Reiseveranstaltern und Pflegehotels sowie
individuelle Beratungen bieten z. B. die deutschlandweit über 450
Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung bei COMPASS an. Wichtig sei,
mit den Beratungsprofis die Frage zu klären, welche
Unterstützungsangebote im persönlichen Fall infrage kämen - aber auch
wie der Alltag nach dem Urlaub so organisiert werden könne, dass er
weniger belastend sei, so Suhr.

Auch sogenannte Mobilitätshilfsdienste helfen dabei, Abwechslung
in den Pflegealltag zu bringen. Hierbei kann es sich um eine
Begleitung zum Einkauf, zu einer kulturellen Veranstaltung oder zum
Spazierengehen handeln. Diese Hilfsdienste werden z. B. von Kommunen
oder Wohlfahrtverbänden organisiert und meist sehr kostengünstig oder
sogar kostenlos angeboten. In Berlin gibt es sie auch als
gesamtstädtisches Konzept.

Umfangreiche Informationen zu Entlastungsmöglichkeiten für
pflegende Angehörige und den Zugang zur Pflegeberatungsdatenbank
finden Sie unter www.zqp.de.



Pressekontakt:
Torben Lenz
Tel: 030 275 93 95 - 15
E-Mail: torben.lenz@zqp.de


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