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BSB legt neuen Ratgeber auf / Schallschutz ABC / BSB-Pressemitteilung

Geschrieben am 12-06-2014

Berlin (ots) - Gemeinsam mit dem Fraunhofer Informationszentrum
Raum und Bau IRB hat der Bauherren-Schutzbund e.V. ein kurz gefasstes
ABC des Schallschutzes aufgelegt. Der Schallschutz gilt als wichtiges
Qualitätsmerkmal für Immobilien. Da seine Qualität wiederum schwer zu
definieren ist, will der Ratgeber grundlegendes Wissen zum
Schallschutz vermitteln und aufzeigen, was Bauherren und
Immobilienkäufer beachten sollten.

Geräusch oder Lärm: Die Wahrnehmung ist subjektiv. Faktoren wie
Lebenssituation oder Stressdisposition beeinflussen, ob Geräusche als
störend, neutral oder angenehm wahrgenommen werden. So wird Lärm von
Nachbarn, zu denen ein gutes Verhältnis besteht, als weniger störend
empfunden. Allerdings nerven in der Regel Melodien, verständliche
Unterhaltungen oder Badgeräusche von nebenan. Zu unangenehmen
Schallquellen zählt Lärm durch Verkehr und Gewerbebetriebe - vor
allem auch, wenn er unvorhergesehen auftritt. Vibrationen der
Haustechnik nach nicht fachgerechtem Einbau zählen zu Sondergebieten
des Schallschutzes.

Wie sich Geräusche ausbreiten, wird im nächsten Abschnitt
behandelt. Dabei ist zwischen Luft- und Körperschall zu
unterscheiden, die als Druckschwingungen der Luft oder Schwingungen
in festen Körpern übertragen werden. Die Ausbreitung ist ein
physikalisch komplexer Vorgang, wobei bei der Schalldämmung auf den
für den Menschen hörbaren Frequenzbereich zu achten ist.

Der Ratgeber informiert, worauf es beim Schallschutz innerhalb und
zwischen den Wohnungen ankommt. So können Maßnahmen gegen
Schallentstehung und zur Schallabsorption getroffen werden. Zwischen
den Nutzungseinheiten steht die Schalldämmung im Vordergrund. Erklärt
wird, welche baulichen Trennungen geeignet sind. Eine gesonderte
Fachplanung kann erforderlich werden.

Ein nächster Abschnitt erläutert, wo Kennwerte für Schallschutz
definiert sind, welche aktualisierten Mindestanforderungen an die
Schalldämmung vorliegen und was empfehlenswert ist. Ein besserer als
in der Norm geforderter Schallschutz muss vor Planungsbeginn
vertraglich vereinbart werden. Zu beachten ist allerdings, dass
dieser höhere Planungs- und Baukosten nach sich zieht.

Konkrete Tipps für Bauherren und Immobilienerwerber halten die
folgenden Abschnitte bereit. So sollten beim Neubau von vornherein
verbindliche Vereinbarungen über den gewünschten Schallschutz
getroffen werden. Dieser fließt in die Grundrissgestaltung und die
Auslegung der Bauteile und Anlagen ein. Die Bauausführung sollte
sorgfältig kontrolliert werden, denn Probleme wirken sich auch auf
den Schallschutz aus.

Auch beim Immobilienkauf kann der Erwerber seine Vorstellungen zum
Schallschutz mit dem Verkäufer vertraglich vereinbaren. Dabei
empfiehlt sich, den Schallschutz zahlenmäßig zu erfassen. Unpräzise
Angaben führen nicht selten zu jahrelangen Rechtsstreiten. Bei
Umnutzung von Gebäuden ist zu beachten, dass erreichbarer
Schallschutz von der vorhandenen Bausubstanz abhängt und nur begrenzt
zu verbessern ist.

Wie mit einfachen Mitteln Lärm zu vermeiden ist, auch dazu gibt es
Hinweise. Dabei helfen z.B. Abdichtungen an Fenstern und Türen,
Filzgleiter unter Möbeln, Schallentkoppelungen haustechnischer
Anlagen und vor allem: gegenseitige Rücksichtnahme.

Der Ratgeber schließt mit Informationen zum Serviceangebot der
Verbraucherschutzorganisation. BSB-Bauherrenberater helfen, während
des Planens und Bauens auch den Schallschutz als wichtigen Faktor für
die Qualität eines Gebäudes zu sichern.

Ein letzter Tipp gilt der Kontrolle des Schallschutzes und
Institutionen, die die Qualität vorhandenen Schallschutzes prüfen
können.

Der Ratgeber "Schallschutz ABC" steht kostenlos auf unserer
Homepage unter www.bsb-ev.de/ratgeber_checklisten/ratgeber_aktuell/
als Download zur Verfügung.

Weitere Informationen unter www.bsb-ev.de
Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.
Einzugsgebiet: Deutschland
Datum: 12.06.2014



Pressekontakt:
Bauherren-Schutzbund e.V.
Bundesbüro
Kleine Alexanderstr. 9-10
10178 Berlin
Tel. 030-3128001
Fax 030-31507211
E-Mail: office@bsb-ev.de


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