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GRP Rainer Erfahrung bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen von Schiffsfonds-Anlegern

Geschrieben am 11-06-2014

Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, Frankfurt, München,
Stuttgart (ots) - Viele Schiffsfonds-Anleger haben seit der Krise der
Schifffahrt Geld verloren. Häufig können aber Ansprüche auf
Schadensersatz durchgesetzt werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn,
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die
Krise der Schifffahrt dauert inzwischen schon längere Zeit an. Nach
Experten-Meinungen ist ihr Ende nach wie vor nicht absehbar. Auch
etliche Schiffsfonds sind in den Sog dieser Krise geraten. Und mit
ihr die Anleger, die zum Teil keine Ausschüttungen erhalten oder
Insolvenzen verkraften müssen. Für sie erwies sich die Investition in
einen Schiffsfonds nicht als sichere Kapitalanlage, sondern als ein
Geschäft mit hohen Verlusten.

Allerdings müssen die Anleger in vielen Fällen nicht auf ihren
Verlusten sitzen bleiben. Sie können Ansprüche auf Schadensersatz
geltend machen. Diese können aus unterschiedlichen Gründen entstanden
sein. Nach den Erfahrungen von GRP Rainer Rechtsanwälte wurden
Schiffsfonds-Anleger in vielen Fällen nicht ordnungsgemäß beraten.
Bei einer anleger- und objektgerechten Beratung gilt der Grundsatz,
dass die Kapitalanlage auch zum Profil des Anlegers passen muss. Gibt
ein sicherheitsorientierter Anleger im Beratungsgespräch
beispielsweise an, dass er nur in eine sichere Kapitalanlage
investierten möchte, um für das Alter vorzusorgen, ist die
Beteiligung an einem Schiffsfonds in der Regel die falsche Wahl.

Denn Schiffsfonds weisen eine ganze Reihe von Risiken auf. Dazu
zählen unter anderem die meist langen Laufzeiten, die erschwerte
Handelbarkeit der Anteile, Währungsschwankungen und auch das Risiko
des Totalverlusts. Eine Kapitalanlage mit Totalverlust-Risiko kann
aber nur schwerlich zum Aufbau einer sicheren Altersvorsorge geeignet
sein. Daher müssen die Anleger über diese Risiken umfassend
aufgeklärt werden. Ist die Aufklärung ausgeblieben, kann
Schadensersatz geltend gemacht werden.

Das gilt auch, wenn die Banken nicht über die Provisionen
informiert haben, die sie für die Vermittlung der Fonds-Anteile
erhalten. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des BGH müssen die
Banken über diese so genannten Kickbacks aufklären, da sie einen
großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben können. Auch in diesen
Fällen kann Schadensersatz auf Rückabwicklung verlangt werden.
Natürlich ist das immer im Einzelfall zu prüfen.

Schiffsfonds-Anleger, die ihre Ansprüche auf Schadensersatz
geltend machen wollen, sollten sich dazu an einen im Bank- und
Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

http://www.grprainer.com/Schiffsfonds.html

Über GRP Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine
überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den
Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg,
München, Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht
und Gesellschaftsrecht.



Pressekontakt:


Michael Rainer
Rechtsanwalt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln

Telefon: +49 221 2722750
info@grprainer.com
www.grprainer.com


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