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DIE ZEIT und ZDF: Mehrheit der G-10-Kommission zweifelt an rechtlichen Grundlagen der BND-Auslandsüberwachung / Richter prüfen Anträge für Telekommunikationsüberwachungen nur unzureichend

Geschrieben am 23-05-2014

Mainz (ots) - Eine Mehrheit der Mitglieder der
G-10-Kontrollkommission des Bundestages hegt Zweifel an der
gesetzlichen Grundlage, auf welcher der Bundesnachrichtendienst (BND)
Telekommunikationsverkehre von Nicht-Deutschen im Ausland überwacht.
Deutsche Richter prüfen derweil nur in Ausnahmefällen, ob Anträge von
Polizei oder Staatsanwaltschaften auf die Überwachung der
Telekommunikation von Verdächtigen angemessen sind. Das haben
gemeinsame Recherchen von ZDF und der Wochenzeitung DIE ZEIT ergeben.

In der kommenden Woche widmen sich DIE ZEIT und das ZDF mit
verschiedenen Beiträgen gemeinsam den Themen Datenschutz und
staatliche Ausspähung: das ZDF in seinem Programmschwerpunkt "Im
Visier der Datenjäger" mit der zweiteiligen Dokumentation
"Verschwörung gegen die Freiheit" am Dienstag, 27. Mai 2014, 20.15
Uhr, und am Mittwoch, 28. Mai 2014, 22.45 Uhr, Die ZEIT in ihrer
Ausgabe vom 28. Mai. Die beiden Redaktionen haben für ihre Berichte
teilweise gemeinsam recherchiert.

Mit Blick auf den BND sagte Wolfgang Wieland, Mitglied der
G-10-Kommission und ehemaliger grüner Bundestagsabgeordneter: "Die
gesetzliche Differenzierung 'Deutsch-Ausländer' muss fallen." Gemäß
dem so genannten G-10-Gesetz darf der BND gezielt
Telekommunikationsanschlüsse anzapfen, solange es sich um Anschlüsse
nicht-deutscher Staatsbürger im Ausland handelt. "Artikel 10, Absatz
1 des Grundgesetzes lautet aber eben nicht: 'Das Briefgeheimnis sowie
das Post-und Fernmeldegeheimnis der Deutschen ist unverletzlich'", so
Wieland.

Ähnlich hatte sich im August 2013 der Frankfurter Richter Bertold
Huber geäußert, stellvertretender Vorsitzender der G-10-Kommission.
In einem Aufsatz in der "Neue Juristische Wochenschrift" kam er zu
dem Ergebnis, dass Paragraf 5 II 3 des G-10-Gesetzes
verfassungswidrig sei, weil er nicht berücksichtige, dass
Nicht-Deutsche denselben Grundgesetz-Schutz genießen wie Deutsche.

Die Linken-Politiker Halina Wawzyniak und Ulrich Maurer,
gleichfalls Mitglieder der achtköpfigen Kommission, erklärten, dass
sie diese Einschätzung Hubers teilen.

Kommissionsmitglied Frank Hofmann, Ex-SPD-Bundestagsabgeordneter,
sagte: "Die Ausführungen meines Kollegen Herrn Huber wirken sehr
schlüssig." Es sei zu prüfen, ob aus Wissenschaft und/oder Praxis
Gegenargumente vorgebracht würden, aber "insgesamt ist es zu
begrüßen, dass Herr Huber mit seiner Veröffentlichung den Stein ins
Rollen gebracht hat."

Die G-10-Kommission des Bundestages entscheidet über Notwendigkeit
und Zulässigkeit sämtlicher Einschränkungen des Post- und
Fernmeldegeheimnisses durch die Nachrichtendienste des Bundes. Sie
besteht aus vier Mitgliedern und vier stellvertretenden Mitgliedern.

Deutsche Richter prüfen derweil nur in Ausnahmefällen, ob die
Anträge zur polizeilichen Telekommunikationsüberwachung
gerechtfertigt sind. "Dass der Richter in irgendeiner Form wirksam
nachgeprüft hätte, war in nahezu keinem Fall erkennbar", so Professor
Gusy, Rechtswissenschaftler an der Universität Bielefeld. Er
bekräftigt die Ergebnisse einer Studie, die er vor einigen Jahren
durchgeführt hatte. Nach dieser übernehmen Richter in über 90 Prozent
der Fälle die Antragstexte der Staatsanwaltschaft. Anders als
gesetzlich vorgeschrieben werden weniger als drei Prozent der
überwachten Personen nach Abschluss der Maßnahme von dem
Grundrechtseingriff benachrichtigt. Daran, so Gusy im ZDF, habe sich
nichts geändert: "Das Grundrecht steht im Grundgesetz, aber sein
Schutz läuft weitgehend leer."

Mehrere ehemalige Richter bestätigen, dass die Anträge meist durch
gewunken werden. Der Jurist Dierk Helmken glaubt, dass so mancher
Richter die Überwachungsanträge als lästige Pflicht abtut: "Wenn er
nicht unterschreibt, hat er viel Arbeit. Er muss die ganze Akte
durchlesen. Er muss Abwägungsprozesse durchführen, und er riskiert
möglicherweise auch das Wohlwollen all der Leute, mit denen er
zusammenarbeitet."



Pressekontakt:
ZDF Presse und Information
Telefon: +49-6131-70-12121


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