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Zurich: Berufsunfähigkeitsprodukte mit neuen Leistungsmerkmalen

Geschrieben am 22-05-2014

Bonn (ots) - Die Zurich Versicherung baut das Leistungsspektrum
der Berufsunfähigkeitsversicherung weiter aus und ergänzt diese um
neue Leistungsmerkmale. Besonders attraktiv wird das Produkt "Zurich
BerufsunfähigkeitsVorsorge" durch die neue "Infektionsklausel" für
sämtliche Berufe, die dem Risiko eines behördlichen Tätigkeitsverbots
unterliegen. Auch wenn behördlich verordnete Tätigkeitsverbote,
beispielsweise aufgrund einer Infektionsgefahr, grundsätzlich nicht
mit einer Berufsunfähigkeit einhergehen, können Berufsgruppen wie
Heilpraktiker, Apotheker, Ärzte in diesen Fällen nun ebenfalls die
Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen.
Ein weiteres Plus durch mehr Flexibilität während der
Vertragslaufzeit bietet die optionale Beitragsstundung bis zu 24
Monaten bei vollem Versicherungsschutz. Auch im Rahmen der
Leistungsprüfung wurden Verbesserungen vorgenommen: Sollte ein Kunde
aus privaten Gründen eine Auszeit vom Berufsleben nehmen und in der
arbeitsfreien Zeit Leistungen aus der Berufsunfähigkeit beantragen,
prüft der Versicherer bis zu fünf Jahren nach Ausscheiden aus dem
Berufsleben, ob der Versicherte seinem früheren Beruf nachgehen kann.
Um einer Inflation und damit einer künftigen Versorgungslücke noch
besser entgegen zu wirken, können Zurich Kunden außerdem eine
dreiprozentige Leistungsdynamik vereinbaren.

Berufsunfähigkeitsrente bei Berufsverbot ("Infektionsklausel")

Auch Berufsgruppen wie Krankenschwestern, Köche oder Metzger
unterliegen einem zusätzlichen, speziellen Risiko. Schon bei
Krankheiten mit Infektionsgefahr, wie Hepatitis C, HIV oder
Tuberkulose - die nicht notwendigerweise zur Berufsunfähigkeit führen
- kann ein behördliches Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden. Der
Betroffene könnte zwar arbeiten, darf aber nicht mehr. Auch in diesen
Fällen erbringt Zurich die vereinbarte Leistung aus der
Berufsunfähigkeitsversicherung.

Bei finanziellen Engpässen: Beitragsstundung

Geraten Kunden in finanzielle Engpässe, wird voreilig der
Entschluss gefasst die Berufsunfähigkeitsabsicherung zu kündigen -
mit fatalen Folgen. Ein neuer Abschluss einer
Berufsunfähigkeitsversicherung ist in der Regel aufgrund eines neuen
Eintrittalters und möglicherweise hinzugekommener Erkrankungen teurer
oder nur mit Einschränkungen möglich. Bisher hat Zurich daher Kunden
angeboten bei finanziellen Schwierigkeiten die Prämie für bis zu 12
Monate bei vollem Versicherungsschutz zu stunden und später zu
zahlen. Nun ist es möglich die Prämie für den Versicherungsschutz bis
zu 24 Monate zu stunden. Voraussetzungen sind, dass die Beiträge für
die ersten beiden Versicherungsjahre gezahlt sind und der Vertrag zum
Zeitpunkt der Geltendmachung des Stundungsanspruchs nicht gekündigt
wurde.

Leistungen trotz Auszeit vom Berufsleben

Nun wird bis zu fünf Jahren (bisher drei Jahre) nach Ausscheiden
aus dem Berufsleben der Beruf zum Zeitpunkt des Ausscheidens zugrunde
gelegt. Ein Beispiel: Eine Kundin schließt ab Januar 2009 eine
Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Aus persönlichen Gründen
entscheidet sie sich ab Februar 2011 vom Berufsalltag eine Auszeit zu
nehmen. Im April 2013 erkrankt die Kundin schwer und stellt den
Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Im
Rahmen der Leistungsprüfung wird geprüft, ob die Kundin den zuletzt
ausgeübten Beruf als Ärztin nachgehen kann, obwohl sie seit rund zwei
Jahren nicht mehr als Ärztin tätig war.

Automatische Erhöhung der Leistungen ohne erneute
Gesundheitsprüfung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert die Arbeitskraft und
damit die Existenz der versicherten Person ab. In der Regel besteht
der Versicherungsschutz mehrere Jahrzehnte, sodass die bei
Vertragsabschluss vereinbarte Leistung im Falle des Falles aufgrund
der Inflation und des gestiegenen Lebensstandards nicht ausreichend
ist. Um dieser Versorgungslücke entgegenzuwirken, besteht die
Möglichkeit eine Leistungsdynamik zu vereinbaren. So werden die
Leistungen und der jährlich um den vereinbarten Prozentsatz - bis zu
drei Prozent pro Jahr Leistungsdynamik ist möglich - erhöht.

Die Zurich Gruppe in Deutschland gehört zur weltweit tätigen
Zurich Insurance Group. Mit Beitragseinnahmen (2013) von über 5,9
Milliarden EUR, Kapitalanlagen von mehr als 31 Milliarden EUR und
rund 5.600 Mitarbeitern zählt Zurich zu den führenden Versicherungen
im Schaden- und Lebensversicherungsgeschäft in Deutschland. Sie
bietet innovative und erstklassige Lösungen zu Versicherungen,
Vorsorge und Risikomanagement aus einer Hand. Individuelle
Kundenorientierung und hohe Beratungsqualität stehen dabei an erster
Stelle.



Pressekontakt:
Zurich Gruppe Deutschland
Unternehmenskommunikation
Bernd O. Engelien
Poppelsdorfer Allee 25-33
53115 Bonn
Deutschland

Telefon +49 (0) 228 268 2725
Telefax +49 (0) 228 268 2809
bernd.engelien@zurich.com
http://www.zurich.de/presse


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