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Kreditbearbeitungsgebühr: Gründer und Freelancer bekommen Geld zurück (FOTO)

Geschrieben am 15-05-2014

Berlin (ots) -

In einem Grundsatzurteil entschied der Bundesgerichtshof am 13.
Mai 2014, dass die Bearbeitungsgebühr bei Verbraucherkrediten
ungültig ist. Damit schulden Banken ihren Kunden rückwirkend
geschätzt knapp 13 Milliarden Euro. Auch Gründer, Freiberufler und
Selbstständige können mehrere hundert bis tausende Euro
zurückverlangen. SmartLaw, Experte für Online-Rechtsdokumente, hat
die wichtigsten Infos und Tipps zusammengestellt.

Um was geht es genau?

Der Bundesgerichtshof entschied in einem Grundsatzurteil, dass
Bearbeitungsgebühren als Teil der AGB eines Privatkredits unwirksam
sind. Banken müssen die Gebühren rückwirkend zurückzahlen. Je nach
Kredithöhe und -bestimmungen können das mehrere hundert bis tausende
Euro sein. Laut einer Rechnung von Stiftung Warentest schulden Banken
ihren Kunden damit insgesamt rund 13 Milliarden Euro.

Wer ist betroffen?

Das Urteil wirkt sich auf alle Privatkredite, sogenannte
Verbraucherdarlehensverträge aus, bei denen ein laufzeitunabhängiges
Bearbeitungsentgelt angefallen ist. Das sind beispielsweise Kredite
zur Finanzierung von Autokäufen oder Darlehen, die einem die
Ratenzahlung von Elektrogeräten ermöglichen. Auch Überziehungskredite
oder Darlehen zur Finanzierung von Immobilien können betroffen sein.

Dabei muss der Nettodarlehensbetrag 200 Euro übersteigen und die
Darlehenslaufzeit mehr als 3 Monate betragen.

Was bedeutet das für Gründer, Selbstständige oder Freelancer?

Verbraucherkredite werden in der Regel an Privatleute vergeben. Zu
den Ausnahmen gehören aber beispielsweise Personen, die ein
Privatdarlehen zum Aufbau einer gewerblichen oder selbstständigen
Tätigkeit aufgenommen haben - also auch Gründer, Selbstständige oder
Freelancer. Der Nettodarlehensbetrag darf jedoch nicht höher sein als
75.000 Euro, damit der Kredit wie ein Verbraucherkredit behandelt
wird.

Gibt es einen Zeitraum, in dem der Kredit ausgestellt werden
musste?

Wurden Bearbeitungsgebühren nach dem 1.1.2011 gezahlt, ist der
Anspruch in jedem Fall gültig. Ob ältere Kredite verjährt sind,
darüber entscheidet der Bundesgerichtshof wahrscheinlich im Laufe des
Jahres. Grundsätzlich kann man aber von einer maximalen
Verjährungsfrist von zehn Jahren ausgehen.

Wie weiß ich, ob ich Bearbeitungsgebühren zurückverlangen kann?

Wichtig ist, dass es sich um Standardgebühren handelt und nicht um
individuell verhandelte Gebühren. Sprich: Wer einen vorformulierten
Standarddarlehensvertrag unterzeichnet hat, in dem die
Bearbeitungsgebühr aufgeführt wurde, hat in der Regel Anspruch auf
Erstattung.

Was muss ich tun, um mein Geld zurückzubekommen?

Zunächst muss man in den Kreditunterlagen prüfen, ob eine
Bearbeitungsgebühr gezahlt wurde. Wenn das der Fall war, kann man die
Erstattung einfordern. Dabei helfen Dokumente wie
www.smartlaw.de/rueckforderung-bearbeitungsgebuehr.

Sollte die Bank die Erstattung verweigern, lohnt sich der Gang zum
Anwalt. Einen ersten Überblick findet man bei speziellen
Suchmaschinen wie Anwalt24. Alternativ kann man sich Unterstützung
bei der Schutzgemeinschaft für Bankkunden holen.

In jedem Fall lohnt es sich zunächst, die Erstattung per Schreiben
mit Fristsetzung zurückzufordern. Sollte es später doch zum
Rechtsstreit kommen, ist das die Grundlage, damit die Bank die
Anwaltskosten übernimmt.

Was ist, wenn ich mehrere Darlehen bei verschiedenen Banken habe?

In jedem Fall muss jede Bank gesondert angeschrieben werden. Wer
mehrere Darlehen bei einer Bank hat, kann das in einem Schreiben
abwickeln. Auch für diese Fälle gibt es bereits erste Dokumente, die
einem bei der einfachen und schnellen Erstellung helfen,
beispielsweise unter
www.smartlaw.de/rueckforderung-bearbeitungsgebuehr.

Kann die Bank mir meinen Kredit oder andere Leistungen kündigen,
wenn ich auf die Erstattung der Kreditgebühr dränge?

Der Bundesgerichtshof sagt klar, dass Kreditbearbeitungsgebühren
für Verbraucherdarlehen ungültig sind - und die Gebühren entsprechend
zurückgefordert werden können. Rechtlich gibt es also keine Basis, um
Leistungen zu kündigen.

Über SmartLaw

SmartLaw wurde im August 2012 in Berlin von den Volljuristen Dr.
Daniel Biene, Dr. Christoph Herrlich und Dr. Ralf-Michael Schmidt
gegründet. Das Unternehmen hat sich darauf spezialisiert, Unternehmen
und Privatpersonen rechtssichere, individuell maßgeschneiderte
Verträge und Dokumente aus nahezu allen Lebensbereichen zur Verfügung
zu stellen. Der Nutzer benötigt keinerlei juristisches Vorwissen und
kann das online erstellte Dokument jederzeit ausdrucken. Darüber
hinaus wird er von SmartLaw automatisch über eine sich verändernde
Rechtslage informiert. SmartLaw ist mit dem Trusted Shops-Siegel
ausgezeichnet und im Bereich Datenschutz TÜV-zertifiziert.



Pressekontakt:
Agnes Michalik
Director Communications & PR
+49 30 3465 503 - 51
presse@smartlaw.de
www.smartlaw.de


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