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BGH-Urteil zu Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen: Bankenfachverband erwartet nur geringe Auswirkungen

Geschrieben am 13-05-2014

Karlsruhe/Berlin (ots) - Der Bundesgerichtshof hat heute
entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten nicht
zulässig sind. Dem Urteil ging eine Reihe von Gerichtsentscheidungen
niedrigrangiger Instanzen voraus, die zu keiner einheitlichen
Auffassung gelangt waren. Der Bankenfachverband erwartet nur geringe
Auswirkungen des BGH-Urteils auf die Finanzierungsbranche. "In der
Praxis nehmen die Kreditbanken schon jetzt keine Bearbeitungsgebühren
mehr", sagt Peter Wacket, Geschäftsführer des Verbandes, und verweist
auf den starken Wettbewerb. Bereits lange vor dem Entscheid des
obersten Gerichts habe der Markt von selbst für einen Wegfall der
Gebühren gesorgt. Für Verträge, die vor 2011 geschlossen wurden, gilt
per Gesetz Bestandsschutz.

Effektivzins als Vergleichsmaßstab

Für den Verbraucher ausschlaggebend war schon immer der effektive
Jahreszins. Dieser Zins enthält laut Preisangabenverordnung alle
Kosten beim Kredit. Darunter fielen vormals auch etwaige
Bearbeitungsgebühren. Beim Preisvergleich war es daher schon immer
wichtig, auf den effektiven Jahreszins zu achten.

Der Bankenfachverband vertritt die Interessen der Kreditbanken in
Deutschland. Seine Mitglieder sind die Experten für die Finanzierung
von Konsum- und Investitionsgütern wie Kraftfahrzeugen aller Art. Die
Kreditbanken haben aktuell rund 140 Milliarden Euro an Verbraucher
und Unternehmen ausgeliehen und fördern damit Wirtschaft und
Konjunktur. Mehr als jeder zweite Ratenkredit stammt von den
Kreditbanken.

Textfassung der Presseinformation
https://ssl.bfach.de/media/file/7036.doc



Pressekontakt:
Bankenfachverband
Stephan Moll, Referatsleiter Markt und PR
Tel. 030 2462596-14
stephan.moll@bfach.de


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