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Hahn Rechtsanwälte: Landgericht Münster verurteilt PSD Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung

Geschrieben am 07-05-2014

Bremen (ots) - Das Landgericht Münster hat mit Urteil vom 23.
April 2014 die PSD Bank Westfalen-Lippe eG zu Schadensersatz in Höhe
von rund 194.000 Euro zuzüglich Zinsen verurteilt. Das Landgericht
folgte der Argumentation von Hahn Rechtsanwälte, die den Kläger
vertreten haben, dass die Bank keine ordnungsgemäße Anlageberatung
durchgeführt habe. Der Kläger hatte sich auf Anraten der Bank im
Jahre 2007 mit seinem gesamten Vermögen an fünf verschiedenen
geschlossenen Fonds beteiligt (Rothmann & Cie. TrustFonds UK 2, Garbe
Logimac Fonds Nr. 2, König & Cie. US Real Estate Opportunity, BAC
Life Trust Sechs, König & Cie. Renditefonds 54 Twinfonds I) und dabei
insgesamt rund 210.000 Euro investiert. Das Landgericht sah darin
keine anlegergerechte Beratung: Die Bank hätte dem Kläger nicht
ausschließlich geschlossene Beteiligungen empfehlen dürfen, da
hiermit ein Totalverlustrisiko verbunden sei. Eine solche
Depotzusammenstellung wäre selbst für den Fall, dass der Kläger eine
höhere Rendite gewünscht hätte, nicht anlegergerecht. Auch ein
risikobereiter Anleger sei dahingehend zu beraten, dass bei einem
Anlagebetrag von 210.000 Euro eine Risikostreuung vorgenommen werden
sollte.

Zudem nahm das Gericht eine Pflichtverletzung wegen verschwiegener
Rückvergütungen an. Unstreitig hatte die beklagte PSD Bank
Provisionen zwischen 8 und 15 Prozent erhalten. Nach der Aussage des
Anlageberaters hatte dieser jedoch allenfalls darüber aufgeklärt,
dass die Bank das Agio erhalte. Hierbei handelte es sich um eine
Falschinformation.

"Das Landgericht verneinte zutreffend auch die Frage der
Verjährung", so Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann von Hahn
Rechtsanwälte. Vielfach wird von den Anlageberatern im Rahmen der
Beweisaufnahme erklärt, sie hätten zumindest darauf hingewiesen, dass
die Bank als Provision das Agio bekomme. Wird das Agio als
ausschließliche Provision dargestellt, liegt regelmäßig eine
Falschinformation vor. "In diesem Fall", so Brockmann weiter, "greift
die Verjährungseinrede nicht. Da der Anleger davon ausgehen musste,
dass lediglich das Agio an die Bank zurückfließt, nicht jedoch mehr,
liegt keine grob fahrlässige Unkenntnis des Anlegers vor."

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2013/2014, erneut als "häufig empfohlene
Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz
genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist
seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann,
seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht
tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Für die Kanzlei sind zurzeit achtzehn Anwälte
tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RAin Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-24685-0
Fax: +49-421-24685-11
E-Mail:
petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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