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Studienplatz Medizin & Zahnmedizin: 31.05.2014 ist Frist für Hochschulstart-Bewerbung und Studienplatzklage

Geschrieben am 25-04-2014

Hamburg/München/Düsseldorf/Frankfurt (ots) - Bis 31. Mai müssen
sich Alt-Abiturienten wieder bei der Hochschulstart um die begehrten
Studienplätze in Medizin und Zahnmedizin bewerben. Für
Neu-Abiturienten dieses Jahres und Bachelor-Fächer wie Psychologie
endet die Bewerbungsfrist am 15. Juli.

Doppelte Abiturjahrgänge und Wartelisten von bereits über 15.000
Abiturienten allein im Fach Medizin erschweren die
Studienplatzbewerbung: Viele Studienplatzbewerber müssen mit einer
Wartezeit von bis zu 7 Jahren rechnen.

"Hier kann die Studienplatzklage helfen", sagt Rechtsanwalt Dirk
Naumann zu Grünberg, der über 10.000 solcher Verfahren
deutschlandweit betreut hat: Bei der Studienplatzklage wird nicht
erst gegen den Ablehnungsbescheid geklagt. Es wird teilweise schon
gleichzeitig mit der regulären Bewerbung den Hochschulen
nachgewiesen, dass sie noch freie Studienplätze haben. Diese
Studienplätze müssen von den Universitäten dann exklusiv an
erfolgreiche Studienplatzkläger vergeben werden.

"Bei einer Studienplatzklage spielt die Abiturnote zumeist gar
keine Rolle", sagt Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg. "Aber:
Jedes Jahr warten viele Abiturienten auf die Ablehnungsbescheide und
verpassen vorher wertvolle Klagechancen."

Naumann zu Grünberg - Rechtsanwälte | Fachanwälte ist
Schwerpunktkanzlei für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht mit
Erfahrung in über 10.000 Studienplatzklagen, insbesondere in Medizin
und Zahnmedizin.

Die Kanzlei vertritt Abiturienten und deren Eltern bundesweit aus
allen Teilen Deutschlands im ersten Semester (Studienanfänger) sowie
Auslands-Medizinstudenten bei der Rückkehr nach Deutschland im
höheren Fachsemester (Quereinstieg).

Über Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg ist als bekannten
Studienplatzklage-Anwalt bereits in den ARD-Tagesthemen sowie in
Focus, Spiegel, Zeit, Wirtschaftswoche, Handelsblatt, Berliner
Morgenpost, Kölner Express und zahlreichen anderen Medien berichtet
worden.

Kostenfreie Info-Blätter und weitere Informationen zu Chancen,
Kosten und Dauer einer Studienplatzklage sind auf der Internet-Seite
www.uni-recht.de abrufbar.



Pressekontakt:
Dennis Hillemann, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Naumann zu Grünberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schwerpunktkanzlei für Hochschul, Prüfungs- und Berufsrecht
Innocentiastrasse 23
20144 Hamburg
Telefon (040) 413 087 50
Telefax (040) 413 087 51
eMail: info@uni-recht.de
Internet www.uni-recht.de


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