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Unterlassungserklärung bei Marken- oder Urheberrechtsverletzung, Hilfe vom Anwalt ist dringend empfohlen

Geschrieben am 22-04-2014

Wiesbaden (ots) - Abmahnungen im Urheber- oder Markenrecht
enthalten meistens auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung.
Vorsicht ist geboten!

Abmahnungen wegen Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzungen
werden heute vielfach verschickt. Nicht immer zu Recht, wie
beispielsweise die Abmahnwelle zum Videoportal Redtube bei den
Abgemahnten viele Fragen zur Rechtmäßigkeit der erhaltenen
Abmahnungen aufgeworfen hat. Der Vorwurf lautet in Abmahnungen
häufig, dass im Internet illegal Filme oder Musik über
Filesharing-Börsen getauscht worden wären. Oder, wie bei den
Abmahnungen Ende des Jahres 2013 zum Portal Redtube, durch das
Ansehen eines Videos im Internet Urheberrechte angeblich verletzt
wurden seien. Abmahnungen und Unterlassungserklärungen sind eine
komplexe Materie, bei der Hilfe durch einen Juristen ratsam ist.
"Holen Sie unverzüglich nach Erhalt einer Abmahnung Rechtsrat ein, um
eventuelle Fristen einzuhalten oder ein ungewolltes
Schuldeingeständnis zu vermeiden," sagt Rechtsanwalt Christoph
Scholze von der AID24 Rechtsanwaltskanzlei (www.aid24.de), welcher im
IT-Recht tätig ist.

Warum existieren Unterlassungserklärungen im Marken- oder
Urheberrecht?

Einer Abmahnung liegt meistens eine vorformulierte
Unterlassungserklärung bei. Auch im Internet existieren Vorlagen,
welche gern modifizierte Unterlassungserklärung oder kurz "mod. UE"
genannt werden. Diese sind in der Regel nicht auf den konkreten
Einzelfall zugeschnitten und auch deshalb nicht ungefährlich, wenn
man sie verwendet. Eine Unterlassungserklärung soll eine
Unterlassungsklage gegenüber dem Abgemahnten verhindern. Doch es
existieren auch alternative Verteidigungsstrategien, welche weniger
belastend für den Abgemahnten sein können und zu denen die AID24
Rechtsanwaltskanzlei berät.

Was bedeutet so eine Unterlassungserklärung?

Normalerweise verpflichtet eine Unterlassungserklärung im Urheber-
oder Markenrecht bei einer erneuten Rechtsverletzung zur Zahlung
einer Vertragsstrafe. Sofern zuvor Rechte verletzt wurden, wird dies
nach der Rechtsprechung für nötig gehalten. Wenn man eine
Unterlassungserklärung ohne eine angemessene Vertragsstrafe abgibt,
kann man dann trotzdem verurteilt werden. In manchen Fällen steht die
Höhe der Vertragsstrafe ausdrücklich in einer Unterlassungserklärung.
Aber auch durch eine flexible Unterlassungserklärung nach dem
sogenannten "Hamburger Brauch" kann eine Vertragsstrafe von mehreren
tausend Euro bedeuten. Denn so hohe Vertragsstrafen halten die
Gerichte derzeit normalerweise für angemessen. Nach dem sogenannten
"Hamburger Brauch" bestimmt der Rechtsinhaber später die Höhe der
Vertragsstrafe für eine erneute Rechtsverletzung und die Gerichte
können diese dann überprüfen.

Wie lange bindet eine Unterlassungserklärung?

Es ist umstritten, ob eine Unterlassungserklärung im Marken- bzw.
Urheberrecht lebenslang oder 30 Jahre lang bindet. Ein Urteil des
Bundesgerichtshofes (BGH) in einem vergleichbaren Fall spricht für
eine lebenslange Bindung von Unterlassungserklärungen. Nachdem man
eine Unterlassungserklärung erst einmal abgegeben hat, ist es nur in
Ausnahmefällen noch möglich, sich davon zu lösen. Ein Ausnahmefall
könnte beispielsweise sein, dass sich die Gesetze ändern, gegen die
man angeblich vor der Abgabe der Unterlassungserklärung verstoßen
hatte.

In welchem Umfang bindet eine Unterlassungserklärung?

Weiter ist problematisch, dass der Rechteinhaber nicht nur in
Bezug auf genau dieselbe Rechtsverletzung im Urheber- oder
Markenrecht einen Unterlassungsanspruch haben soll. Eine
Unterlassungsklage könnte er auch in Bezug auf im Kern gleiche
Rechtsverletzungen erheben. Dies wird "Kerntheorie" genannt. Daher
legen die Gerichte in der Regel eine Unterlassungserklärung so aus,
dass sie auch im Kern gleiche Rechtsverletzungen umfasst. Was im Kern
gleich sei, entscheiden die Gerichte aber unterschiedlich. Somit kann
man möglicherweise selbst dann gegen eine abgegebene
Unterlassungserklärung verstoßen und eine Vertragsstrafe auslösen,
wenn man etwas Ähnliches tut, was nicht genau in der
Unterlassungserklärung geschrieben steht.

Wiesbaden, 22.04.2014 - Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag
nur allgemeine Hinweise enthält, keine Rechtsberatung darstellt und
die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen kann.

Über die AID24 Rechtsanwaltskanzlei

Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei (www.aid24.de) beschäftigt sich
unter anderem mit der Verteidigung gegen Abmahnungen im IT-Recht und
berät zu alternativen Verteidigungsstrategien in Bezug auf
Unterlassungserklärungen.



Pressekontakt:
Christoph Scholze
Rechtsanwalt, IT-Recht
AID24 Rechtsanwaltskanzlei
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Tel.: +49 (0)611 / 97774414
Fax: +49 (0)611 / 89056952
E-Mail: kanzlei@aid24.de
Internet: www.aid24.de


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