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Berlin verschärft Bauvorschriften / EnEV 2014: Neubauten müssen ab Mai strengere Energiestandards einhalten (FOTO)

Geschrieben am 04-04-2014

Münster (ots) -

Die Politik macht zum 1. Mai beim Thema Energiesparen im
Wohnungsbau ernst: Nachdem Berlin mit der EnEV 2009 die Maßstäbe an
den Energieverbrauch für Neubauten und im Bestand bereits erhöht
hatte, verschärft die Bundesregierung mit der EnEV 2014 die
Energiestandards von neuen Wohnungen nun weiter.

Ihr Energieverbrauch muss demnach zukünftig um ein weiteres
Viertel sinken. Zugleich muss die Wärmedämmung der Gebäudehülle um
durchschnittlich 20 Prozent besser sein. Der höhere Aufwand dürfte
nach Schätzungen der LBS West zu Mehrkosten von rund acht Prozent
führen. Die neuen Bauvorschriften gelten ab dem 1. Januar 2016.

Auch bei der Austauschpflicht für alte Heizungen geht die EnEV
2014 einen Schritt über die vorherige Regelung hinaus: Bisher galt,
dass gas- oder ölbefeuerte Heizkessel, die vor 1978 eingebaut wurden,
auszutauschen sind. Diese Pflicht wird nun auf alle Kessel, die vor
1985 eingebaut wurden. bzw. älter als 30 Jahre sind, ausgedehnt.

Nicht betroffen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel. In
selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhäusern gilt die
Austauschpflicht in der Regel nur, wenn das Haus seit dem 1. Februar
2002 verkauft wurde. In diesem Fall hat der neue Eigentümer zwei
Jahre lang Zeit, die Heizung zu erneuern.

Mit der neuen EnEV 2014 soll zudem mehr Transparenz in die
energetischen Kennwerte von Wohngebäuden kommen. Wer eine
Immobilienanzeige aufgibt, muss ab Mai exakte Angaben zum
energetischen Zustand der Wohnung machen. Pflichtangaben in
Immobilienanzeigen werden demnach: die Art des Energieausweises, der
Energiekennwert, der mehrheitliche Energieträger der Heizung, das
Baujahr des Gebäudes und die Energieeffizienzklasse, sofern ein
Energieausweis nach neuer EnEV vorliegt.

Die Energieeffizienzklassen stellen dabei eine wesentliche
Neuerung des Energieausweises dar, der deutlich aufgewertet werden
soll. Sie zeigen auf einer Skala von A+ (geringer Energieverbrauch)
bis zu H (hoher Energieverbrauch) - ähnlich wie bei Elektrogeräten -
die Energieeffizienz des Gebäudes an. Bereits vorliegende
Energieausweise ohne Angabe von Effizienzklassen behalten ihre
Gültigkeit.

Der neue Ausweis muss potenziellen Käufern und Mietern bei einer
Besichtigung vorgelegt und bei Abschluss eines Vertrags als Original
oder Kopie übergeben werden. Erstmals sind auch Empfehlungen zu
möglichen Modernisierungen integraler Bestandteil des Papiers. Kommen
Eigentümer den neuen Vorschriften nicht nach, können Bußgelder bis zu
50.000 Euro fällig werden. Wird bei einem Verkauf oder einer
Vermietung der Energieausweis nicht übergeben, können es bis zu
15.000 Euro sein.



Pressekontakt:
Thorsten Berg
Tel.: 0251/412 5360
Fax: 0251/412 5222
E-Mail: thorsten.berg@lbswest.de


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