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Experten warnen: Wer Alkohol trinkt, riskiert auch als Fußgänger seinen Führerschein

Geschrieben am 03-04-2014

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Zum Bußgeldkatalog 2014
http://ots.de/Xblrw
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Berlin (ots) -

- Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV) kritisiert
kontroverses Urteil des Verwaltungsgerichtes Mainz

- Bei mehr als 1,6 Promille kann eine MPU angeordnet werden: Ein
Drittel aller Fälle resultiert im Entzug der Fahrerlaubnis

Der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV) warnt: Auch
wer als Fußgänger durch übermäßigen Alkoholgenuss auffällig wird,
kann seinen Führerschein verlieren. Hintergrund ist ein kontroverses
Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz (Az.: 3 L 823/12.MZ), welches
von immer mehr Straßenverkehrsämtern in Deutschland angewendet wird:
Stellt die Polizei einen Alkoholwert von mehr als 1,6 Promille fest,
muss sich der Betroffene einer medizinisch-psychologischen
Untersuchung (MPU) unterziehen - auch wenn er das Auto vorsorglich
stehen gelassen hat. Besteht er diese nicht, droht automatisch der
Entzug der Fahrerlaubnis. Mathias Voigt, Rechtsanwalt und
Vorsitzender des VFBV, sieht diese Praxis kritisch: "Das Mainzer
Urteil basiert auf der Annahme, dass einmaliges Auffälligwerden ein
Indiz für eine ausgeprägte Alkoholproblematik sei. Hier wird eine
Kausalität unterstellt, die sich in den wenigsten Fällen belegen
lässt - eine gefährliche Entwicklung im deutschen Verkehrsrecht."

Basis des Urteils war die Festnahme eines randalierenden Mannes:
Obwohl es keine erkennbare Absicht oder Möglichkeit für den Mann gab,
sich hinter das Steuer eines Fahrzeugs zu setzen, wurde ein Bluttest
vorgenommen, dessen Resultat weit über der 1,6 Promillegrenze lag.
Die Folge: Der Mann musste sich einer MPU unterziehen - bei
Nichtbestehen des Tests wäre seine Fahrerlaubnis entzogen worden.
Besonders problematisch: MPUs haben eine Durchfallquote von mehr als
33 Prozent. Entsprechend kommt das Mainzer Urteil einem automatischen
Führerscheinentzug von mehr als einem Drittel der Betroffenen gleich.
Doch auch bei Bestehen der MPU ist der Schaden groß: Für die
Untersuchung werden zwischen 340 und 740 Euro fällig, die es aus
eigener Tasche zu zahlen gilt.

Das Mainzer Gericht weist in seinem Urteil auf wissenschaftliche
Erkenntnisse hin, nach denen mehr als 1,6 Promille Alkoholgehalt im
Blut ein Anzeichen für eine überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung
sei. Entsprechend sei die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der
Betroffene künftig unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führe. Aus
Sicht von Mathias Voigt ein nicht nachvollziehbarer Rückschluss: "1,6
Promille entsprechen etwa 1,5 Litern Wein oder fünf großen Gläsern
Pils - das kommt zu Karneval, dem Oktoberfest oder auch auf privaten
Feiern durchaus mal zusammen. Definitiv zu viel, um sich hinter das
Steuer eines Fahrzeugs zu setzen, aber ebenso wenig Anlass für eine
solche haltlose Generalisierung."

Das Infoportal Bußgeldkatalog.org (www.bussgeldkatalog.org) bietet
Verkehrsteilnehmern auf einen Blick alle wichtigen Informationen rund
um Bußgelder sowie das aktuelle Verkehrsrecht in Deutschland,
Österreich und der Schweiz. Das Team erfahrener Verkehrs- und
Rechtsexperten ist mit der neuesten Gesetzeslage genau vertraut: Vor
allem sämtliche Änderungen und Folgen der vieldiskutierten
Punktereform 2014 werden im Online-Ratgeber kompakt und verständlich
erklärt. Bußgeldkatalog.org wird vom Verband für bürgernahe
Verkehrspolitik e.V. herausgegeben. Ziel des Verbandes ist es,
praxisnahe und bürgerfreundliche Entscheidungen der Politik durch
unabhängige Informationen, Studien und Analysen aktiv zu
unterstützen.



Weitere Informationen:
Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV),
E-Mail: presse@bussgeldkatalog.org, Web: www.bussgeldkatalog.org

Beauftragte Agentur: euromarcom public relations GmbH,
Tel. +49 (0) 611 973150, E-Mail: team@euromarcom.de, Web:
www.euromarcom.de


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