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Wissenschaftlerin sieht keinen kulturellen Rabatt für sogenannte Ehrenmörder: "Urteile fallen deutlich härter aus, als bei vergleichbaren Partnerschaftstaten."

Geschrieben am 03-04-2014

Köln (ots) - Weil sie ihr Kind nicht abtreiben wollte, musste die
22-jährige Jolin Smith sterben: Ihr Ex-Freund, der Deutsch-Afghane
Isa S., hat die schwangere Frau aus Angst vor seinen streng
muslimischen Eltern umgebracht - seine Familie sollte nichts von
Jolin und dem unehelichen Kind erfahren. "Ich kann es nicht
verstehen, wie jemand wirklich zu so einer Tat fähig ist, zwei Leben
so auszulöschen", sagte die Mutter des Opfers, Anouschka Smith, nun
im Gespräch mit stern TV.

Dass der Mörder ihrer Tochter nach 15 Jahren wieder frei kommen
könnte, weil das Gericht keine "besondere Schwere der Schuld" bei der
Tat festgestellt hat, können Jolins Eltern nicht verstehen: "Wenn er
rauskommt, ist er gerade mal so alt wie ich jetzt alt bin. Und ich
fühle mich nicht, als ob mein Leben zu Ende wäre", sagte die Mutter
des Opfers zu stern TV. Aber: "Jolin kommt nicht zurück und ihr Baby
auch nicht."

Für den Mord an der 22-Jährigen wurde Isa S. zwar zu
"lebenslänglicher Haft" verurteilt. Die "besondere Schwere der
Schuld" sah das Gericht aber nicht gegeben, weil sich Isa S. aufgrund
seiner kulturellen und familiären Herkunft in einer Zwangslage
befunden habe, so die Begründung.

Ist die deutsche Justiz bei sogenannten Ehrenmorden zu milde?

Einen kulturellen Rabatt für sogenannte Ehrenmörder an deutschen
Gerichten, wie ihn einige Medien nach dem Urteil ins Gespräch
gebracht hatten, gebe es aber definitiv nicht, sagte Dr. Julia
Kasselt vom Max-Planck-Institut live bei stern TV. "Seit 2002 fallen
die Urteile bei Ehrenmorden deutlich härter aus als bei
vergleichbaren Partnerschaftstaten", so die Wissenschaftlerin im
Gespräch mit Steffen Hallaschka. "Das ist auf ein Urteil des
Bundesgerichtshofs von Anfang 2002 zurückzuführen, das besagt, dass
Ehrenmorde als Mord einzustufen sind."

Kasselt, die 78 Fälle von sogenannten Ehrenmorden untersucht und
mit 91 Partnertötungen von vorwiegend deutschen Tätern verglichen
hat, machte zudem deutlich, dass "die Höchststrafe im deutschen
Strafrecht die lebenslange Freiheitsstrafe ist und wenn diese
verhängt wird, kann man dem Richter keine Milde vorwerfen." Und: "Die
besondere Schwere der Schuld wird sehr selten verhängt: etwa in fünf
Prozent aller Fälle."

Die Meldung ist nur mit der Quellenangabe stern TV zur
Veröffentlichung frei.



Pressekontakt:
Weitere Informationen erhalten Sie auf www.sterntv.de und www.iutv.de
Rückfragen für die Presse:
Heike Foerster, Pressesprecherin stern TV,
Tel.: 0221/95 15 99 358
Mail: foerster@sterntv.de


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