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Sperre gegen Isabell Werth aufgehoben / Großes Schiedsgericht der FN stellt Verfahren ein - Isabell Werth: "Hoffentlich findet bei der FN jetzt ein Umdenken statt."

Geschrieben am 17-03-2014

Warendorf (ots) - Das Große Schiedsgericht der FN - die "zweite
Instanz" nach der Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen
Vereinigung (FN) - hat heute beschlossen, das Verfahren gegen die
Dressurreiterin Isabell Werth einzustellen. Damit hob die höchste
verbandseigene Instanz das erstinstanzliche Urteil, welches sie mit
einer sechsmonatigen Sperre belegt hatte und das national und
international für viel Aufsehen und Kritik an der FN und deren
Führung gesorgt hat, auf.

Das Große Schiedsgericht der FN sah es nach Einholung eines
weiteren Sachverständigengutachtens als erwiesen an, dass das
gefundene Magenschutzmittel Cimetedin, das in ihrem Pferd El Santo in
einer Medikationskontrolle gefunden wurde, keinerlei pharmakologische
Wirkung hatte. Das Magenmittel Cimetedin, das im internationalen
Dressursport nicht auf der Liste der verbotenen Substanzen steht, war
nach Ansicht Isabell Werths durch einen Defekt im Tränkensystem ihres
Stalls in den Körper El Santos gelangt, dies allerdings in einer
minimalsten Konzentration.

"Wir sind froh, dass die Auseinandersetzung mit der FN endlich
beendet ist und meine Sperre aufgehoben wurde, die von der 1. Kammer
der Disziplinarkommission mit nicht nachvollziehbaren Argumenten
begründet wurde. Nun kann ich mich endlich auf das konzentrieren, was
mir wirklich wichtig ist: Meine Pferde und meinen Dressursport und
die Erfolge der deutschen Mannschaft in den anstehenden
Wettbewerben", so Isabell Werth nach dem Einstellungsbeschluss, gegen
den es kein Rechtsmittel gibt. "Ich hoffe, dass nicht zuletzt dieser
heutige Tag bei der Führung der Reiterlichen Vereinigung dazu führt,
das nationale Medikationsreglement endlich dem internationalen
anzupassen."

Am 5.12.2013 wurde die erfolgreichste Dressurreiterin der Welt,
Isabell Werth, von der 1. Kammer der Disziplinarkommission der
Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) zu einer folgenreichen
sechsmonatigen Sperre und einer Geldstrafe verurteilt. Bei einer
Kontrolle im Juni 2012 auf der PLS Langenfeld wurde im Urin ihres
Pferdes El Santo das nur national als verbotenes Mittel eingestufte
Cimetidin nachgewiesen. Die Disziplinarkommission der FN kam in ihrem
Beschluss zu der Auffassung, dass Isabell Werth die Substanz zwar
nicht dem Pferd verabreicht habe und diese Substanz indirekt in den
Körper des Pferdes gelangt sein müsse. Während die Vertreter von
Isabell Werth und selbst auch der Gutachter der FN einen Defekt in
der Tränkenanlage des Stalles als Quelle der Kontamination in
Betracht zogen, versteifte sich die Kommission auf die Theorie, dass
es wahrscheinlicher sei, dass Speichel des benachbarten und mit
Cimetidin behandelten Pferdes über die Gitterstäbe an El Santo
weitergegeben wurden. Trotz der aus Sicht Werths klaren Faktenlage
und zweier Gutachten verhängte die Kammer - die laut Beschluss "kein
signifikantes Verschulden" von Frau Werth erkannte - eine Strafe
gegen die Dressurreiterin, welche die Hälfte der für ein solches
Vergehen vorgesehene Höchststrafe von einem Jahr Sperre umfasste.
Isabell Werth hatte gegen den Beschluss der Disziplinarkommission
Beschwerde eingelegt und sich nun durchgesetzt.



Pressekontakt:
NAIMA Strategic Legal Services GmbH
Büro Berlin
- Uwe Wolff -
Chausseestrasse 5
10115 Berlin
phone: +49 30-2404-8290
Mobil: + 49 170-814 3169
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