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Erstmals Rote Liste wandernder Vogelarten für Deutschland veröffentlicht

Geschrieben am 10-03-2014

Berlin (ots) - Zum ersten Mal in Deutschland ist in den "Berichten
zum Vogelschutz" des Deutschen Rats für Vogelschutz (DRV) eine Rote
Liste wandernder Vogelarten für Deutschland veröffentlicht worden.
Bisher existierte die Rote Liste nur für in Deutschland brütende
Arten, ohne dabei die 500 Millionen durchziehenden oder
überwinternden Gastvögel zu berücksichtigen. Ein Viertel aller
Zugvogelarten sind demnach in ihrem Bestand gefährdet. Die neue Rote
Liste zeigt die immense internationale Bedeutung Deutschlands für
Gastvogelarten wie die Brandgans, die Samtente oder den Knutt auf,
aber auch die Abhängigkeit der nationalen Zugvogelbestände von
effektivem internationalem Schutz. NABU und sein bayerischer Partner
Landesbund für Vogelschutz (LBV) fordern daher die vollständige
Umsetzung der europäischen Vogelschutzrichtlinie und eines
UN-Abkommens zum Schutz wandernder Vogelarten, der Bonner Konvention.

Wie international üblich, ergibt sich der Gefährdungsgrad einer
Art aus ihrer Häufigkeit in Verbindung mit Bestandsveränderungen und
besonderen Risikofaktoren. Insgesamt wurden rund 25 Prozent aller
Arten als gefährdet eingestuft. Weitere zehn Prozent stehen auf der
Vorwarnliste. Die Situation bei den Gastvögeln ist damit etwas besser
als bei Deutschlands Brutvögeln, denn dort gelten 50 Prozent aller
Arten als bedroht.

Unter den Zugvögeln sind diejenigen Arten wesentlich stärker
bedroht, die als Langstreckenzieher bis südlich der Sahara fliegen,
während Arten mit nur kurzen Wanderungen innerhalb Europas weniger
gefährdet sind. Auch die Arten der Agrarlandschaft und diejenigen der
Küsten und Meere sind besonders stark gefährdet.

"Zugvögel kennen keine Grenzen, und damit hängt der Schutz von
Zugvögeln von internationaler Zusammenarbeit ab. Dafür gibt es mit
der EU-Vogelschutzrichtlinie und dem dazugehörigen Netz von
Vogelschutzgebieten in Europa eine hervorragende gesetzliche
Grundlage. Aber auch über Europa hinaus muss im Rahmen der Bonner
Konvention zum Schutz wandernder Tierarten mit anderen Ländern
gearbeitet werden", betonte Lars Lachmann, NABU-Vogelschutzexperte,
der Mitherausgeber der Publikation ist.

Eine der in der Liste aufgeführten gefährdeten Arten ist der
Kuckuck, dessen Zugverhalten der LBV im Rahmen eines internationalen
Projektes mit modernsten technischen Methoden erforscht. "Bislang
können wir die Ursachen für den Rückgang des Kuckucks nicht schlüssig
erklären und hoffen, auf Basis der neu gewonnenen Erkenntnisse
Schutzmaßnahmen für Zugvögel anstoßen zu können", erläuterte Andreas
von Lindeiner, LBV-Artenschutzreferent. Deutschland ist jedoch nicht
nur Brut- und Rastgebiet für Zugvögel, sondern für viele nördliche
Arten auch ein wichtiges Überwinterungsgebiet. Ein Viertel des global
bedrohten Weltbestands der Samtente überwintert in der deutschen
Ostsee, wo die Art durch Beifang in Fischernetzen gefährdet ist. "Der
NABU arbeitet daher mit Fischern vor Ort, um die für tauchende Vögel
tödlichen Stellnetze durch beifangarme Fangmethoden zu ersetzen",
berichtete Lachmann. Jeder fünfte Sterntaucher überwintert in
deutschen Nordseegewässern, wo sein Lebensraum durch
Offshore-Windanlagen eingeschränkt wird. "Darum kritisiert der NABU
scharf den geplanten Bau des Offshore-Windparks Butendiek, der mitten
im Hauptkonzentrationsgebiet der Sterntaucher, einem
EU-Vogelschutzgebiet westlich von Sylt, gelegen ist."

Die Verbände fordern, in Deutschland und Europa endlich den
wirksamen Schutz der EU-Vogelschutzgebiete umzusetzen und die Jagd
auf im Bestand abnehmende Zugvogelarten vollständig einzustellen.
Darüber hinaus ist eine intensive Zusammenarbeit mit den
afrikanischen Zielländern der Zugvögel von Nöten. Sie sehen dabei
auch die neue Bundesregierung in der Pflicht, die sich im
Koalitionsvertrag einen verbesserten Schutz von Zugvögeln vorgenommen
hat.

Pressefotos zum kostenlosen Download finden Sie unter:
www.nabu.de/presse/fotos/#voegel

Die Rote Liste wandernder Vogelarten wurde veröffentlicht im jetzt
erschienenen Band 49/50 (2013) der "Berichte zum Vogelschutz", der
von Deutschem Rat für Vogelschutz (DRV) und Naturschutzbund
Deutschland (NABU) herausgegebenen Zeitschrift. Exemplare dieser
Zeitschrift können unter bzv@lbv.de bzw. beim LBV-Artenschutzreferat,
Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein zum Stückpreis von 15EUR zzgl.
Versandkosten bestellt werden. Deutsche und englische
Zusammenfassungen der Publikation stehen unter
www.drv-web.de/zeitschrift/aktuellesinfo/ sowie unter
www.nabu.de/tiereundpflanzen/voegel/wissenswertes/16604.html zur
Verfügung.

Für Rückfragen:

Andreas von Lindeiner, DRV-Präsident und LBV-Referent für
Artenschutz, Tel. 09174-4775-30 Lars Lachmann,
NABU-Vogelschutzexperte, über NABU-Pressestelle Tel. 030-284984-1620
Hans-Günther Bauer, Vogelwarte Radolfzell, Koordinator des
Rote-Liste-Gremiums für Vögel, Tel. 07732-1501-50



Pressekontakt:
NABU-Pressestelle, Telefon: 0 30.28 49 84-1510, -1722, -1952
Telefax: 0 30.28 49 84-2500, E-Mail: Presse@NABU.de
Redaktion: Kathrin Klinkusch, Annika Natus, Iris Barthel, Nicole
Flöper


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