Landgericht Bonn stellt sich ausdrücklich gegen die Urteilsbegründung des OLG Karlsruhe vom 19.09.2013
Geschrieben am 07-03-2014 |   
 
 Ruggell (ots) - Das Landgericht Bonn hat am 25.02.2014 unter  
Aktenzeichen 8 S 249/13 die Rechtmässigkeit der Nettopolice mit  
gesonderter Kostenausgleichsvereinbarung für zulässig erachtet.  Als  
spezialisierter Anbieter von Versicherungslösungen mit separater  
Vergütungsvereinbarung begrüsst die PrismaLife AG diesen Entscheid  
sehr. 
 
   Das Landgericht Bonn bestätigt in seiner Entscheidung, dass für  
Nettopolicen mit separater Vereinbarung der Abschluss- und  
Einrichtungskosten die Vorschrift des § 169 Abs. 5 S. 2 VVG keine  
Anwendung findet.  
 
   Dabei führt das Landgericht in der Urteilsbegründung aus, dass der 
Gesetzgeber selbst zwischen zwei Varianten der Berechnung von  
Abschlusskosten klar differenziert und sich die Vorschrift des § 169  
Abs. 5 S. 2 VVG bewusst nur auf den Fall der Verrechnung von  
Abschlusskosten und Prämien und die Vereinbarung eines Abzugs  
bezieht. 
 
   Es stellt sich damit ausdrücklich gegen die Urteilsbegründung des  
OLG Karlsruhe vom 19.09.2013 und weist daraufhin, dass der  
Gesetzgeber das Problem einer analogen Anwendung des § 169 im  
Gesetzgebungsverfahren gesehen und erörtert und danach dessen  
Anwendung für Nettopolicen bewusst ausgeklammert hat. 
 
   Nach Entscheid des LG Bonn ist ersichtlich, dass nach dem Willen  
des Gesetzgebers eine separate Vereinbarung zwischen  
Versicherungsnehmer und Versicherer jedenfalls dann zulässig ist,  
wenn diese gesondert erfolgt und die Höhe der geschuldeten Kosten für 
den Versicherungsnehmer hinreichend erkennbar ist. 
 
   "Dieses Urteil des Landgerichtes Bonn bestätigt unseren Weg.",  
sagt Markus Brugger, Chief Executive Officer der PrismaLife. "Das  
Landgericht hat in der ausführlichen Urteilsbegründung unsere  
Rechtsauffassung bestätigt. Nettopolicen bieten dem Kunden maximale  
Kostentransparenz und mehr Verständlichkeit: der Kunde weiss wofür er 
wie viel bezahlt. Mit unseren leistungsstarken Produkten bieten wir  
dem Kunden maximale Transparenz, beste Leistungen und die Sicherheit, 
einen innovativen und starken Vorsorgepartner an seiner Seite zu  
haben." 
 
   Die PrismaLife AG stellt zum Thema Transparenz und separater  
Vergütungsvereinbarung unter www.prismalife-transparenz.com  
weiterführende Informationen zur Verfügung. 
 
   Über PrismaLife  
 
   Die PrismaLife AG ist der führende Liechtensteinische  
Lebensversicherer mit Sitz in Ruggell. Das Unternehmen entwickelt  
Fondspolicen und Vorsorgeprodukte zur Absicherung biometrischer  
Risiken für den deutschen und österreichischen Markt. Die PrismaLife  
verwaltet Kundengelder in Höhe von über 840 Millionen Euro. Die  
Beitragseinnahmen 2012 betrugen 212.44 Millionen Euro. Infos unter:  
www.prismalife.com 
 
 
 
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: 
Felice Puopolo 
PrismaLife AG 
Telefon +423 237 00 00 
felice.puopolo@prismalife.com
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