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TÜV Rheinland rät: Impfschutz vor Auslandsreisen prüfen / Impfschutz regelmäßig auffrischen / Reiseimpfungen rechtzeitig planen / Impfungen bei beruflichen Auslandsaufenthalten

Geschrieben am 25-02-2014

Köln (ots) - Geht es um die schönsten Wochen im Jahr oder um einen
beruflichen Auslandsaufenthalt, ist viel zu organisieren. Bei
Fernreisen stellt sich dann schnell die Frage nach den notwendigen
Impfungen. Dr. Wiete Schramm, Fachärztin für Arbeitsmedizin bei TÜV
Rheinland, erklärt: "Welche Impfungen erforderlich sind, richtet sich
nach dem Reiseland und der Art des Aufenthalts. Für eine Städtereise
gelten andere Empfehlungen als für Trekking-Touren oder berufliche
Aufenthalte in weniger entwickelten Gebieten." Informationen zu den
Empfehlungen für einzelne Länder gibt es bei Reise- und
Tropenmedizinern oder im Internet beispielsweise auf den Seiten des
Auswärtigen Amtes.

Eine reisemedizinische Beratung z.B. beim Hausarzt ist eine gute
Gelegenheit, anhand des Impfausweises den Schutz überprüfen zu
lassen. Die sogenannten Standardimpfungen umfassen alle von der
Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Immunisierungen. Meist
wurden sie im Kindesalter vorgenommen, jedoch müssen Erwachsene z. B.
den Schutz gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten regelmäßig
auffrischen lassen. Die Kosten für diese Impfungen übernehmen die
gesetzlichen Krankenkassen.

Reiseimpfungen brauchen Zeit

Für Auslandsreisen sind oft weitere Impfungen wie z.B. Hepatitis A
und B, Typhus, Gelbfieber oder Tollwut sinnvoll. Einige davon sollten
frühzeitig geplant werden: Zum Schutz vor Hepatitis B sind
beispielsweise zwei Impfungen im Abstand von vier bis sechs Wochen
und eine Abschlussimpfung nach sechs bis acht Monaten die Regel.
Selbst die Schnellvariante mit verkürzten Impfabständen dauert drei
Wochen. Auch gegen Tollwut schützt eine Dreifachimpfung. Hier dauert
es fünf Wochen, bis ein ausreichender Schutz besteht. Eine weitere
Besonderheit ist die Gelbfieber-Impfung: Sie darf nur in speziellen
Zentren oder von geschulten Ärzten durchgeführt werden. Die Immunität
baut sich innerhalb von zehn Tagen auf und hält zehn Jahre an. Da
einige Länder zur Einreise den Nachweis des Gelbfieberschutzes
fordern, ist es wichtig, diese Impfung im Impfausweis eintragen zu
lassen und das Dokument mitzunehmen. Dies gilt aber auch für alle
anderen Impfungen.

Schutz beim Auslandseinsatz

Internationale Handelsbeziehungen führen dazu, dass heute für
viele Berufsgruppen wie Techniker oder Monteure berufliche
Auslandsaufenthalte zum Alltag gehören. Im Rahmen der
arbeitsmedizinischen Betreuung von Unternehmen bietet TÜV Rheinland
eine reisemedizinische Beratung und Untersuchungen der Mitarbeiter
an. "Werden Mitarbeiter in Länder wie die Tropen, Subtropen oder
sonstige Länder mit besonderen klimatischen Belastungen und
Infektionsgefährdungen geschickt, ist eine arbeitsmedizinische
Vorsorge Pflicht. Dazu gehören auch die entsprechenden Impfungen und
Schutzmaßnahmen beispielsweise auch gegen Malaria. Die Kosten dafür
trägt der Arbeitgeber", erläutert Schramm.

Weitere Informationen unter www.tuv.com/reisemedizin



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:

Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse und
www.twitter.com/tuvcom_presse


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