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Analyse von Zahlungsplänen aus Bauverträgen / Gemeinsame Pressemitteilung des IFB e.V. Hannover und des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB)

Geschrieben am 30-01-2014

Berlin (ots) -

Unausgewogene Zahlungspläne benachteiligen Verbraucher

Neue Studie des Instituts für Bauforschung e.V. Hannover im
Auftrag des Bauherren-Schutzbund e.V.

- Nur drei Prozent der Zahlungspläne akzeptabel für Verbraucher
- Angemessenheit von Zahlungsraten schwer zu prüfen
- Diskrepanz zwischen Baufortschritt und finanziellen Forderungen
- Private Bauherren gehen beim Hausbau in Vorleistung
- Gesetzliche Regelung für Abschlagzahlungen gefordert

Zahlungspläne in Bauverträgen geben Anlass zu erheblicher Kritik.
Nur drei Prozent sind bei komplexer Betrachtung für Verbraucher
akzeptabel. Das zeigen 100 mit Generalunter- oder -übernehmern
geschlossene Bauverträge zu privaten Bauvorhaben aus den Jahren 2012
und 2013, die das Institut für Bauforschung e.V. Hannover im Auftrag
des Bauherren-Schutzbund e.V. analysiert hat.

Mehr als die Hälfte der untersuchten Zahlungspläne muss - so ein
Fazit der Untersuchung - als intransparent bezeichnet werden. Für
Verbraucher ist nicht nachzuvollziehen, ob geforderte Zahlungsraten
dem tatsächlichen Baufortschritt entsprechen.

Diesem gesetzlichen Leitbild der Zahlung nach Baufortschritt folgt
ein Drittel der untersuchten Zahlungspläne nicht einmal im Grundsatz.
So wird nicht selten eine erste Rate bei Vertragsunterzeichnung
verlangt, ohne dass eine Gegenleistung erbracht ist. Bei 69 Prozent
der Verträge waren ein oder mehrere Abschlagzahlungen als
unverhältnismäßig hoch einzustufen, ergab die Analyse. Für diese
Diskrepanz gehen Bauherren praktisch in Vorleistung: Sie zahlen, was
noch nicht gebaut ist.

Zahlungsraten schwer überprüfbar

12 Zahlungsraten werden durchschnittlich bei konventioneller
Bauweise je Bauvorhaben erhoben - bei Fertighäusern mit industrieller
Vorfertigung 4 - 5. Doch nicht nur die Zahl der sei entscheidend, so
die Untersuchung. Als Kriterien zählen, ob eine Zahlung nach
Baufortschritt gewährleistet ist, ob Rückschlüsse auf die zu
erbringende Bauleistung möglich sind und Bauherren die Angemessenheit
der Forderung überprüfen können.

Eine solche Prüfung allerdings wird durch schwammige
Formulierungen in zahlreichen Verträgen erschwert. Heißt es
beispielsweise, dass eine Rate von 60 Prozent nach "Rohmontage"
fällig wird, ist für den Verbraucher nicht ersichtlich, welch
konkreter Baufortschritt mit welchen definierten Leistungen sich
dahinter verbirgt. Positive Beispiele aus den untersuchten Verträgen
dokumentieren dagegen klar, welche Abschlagszahlung dem Wertumfang
der erbrachten Bauleistung gegenübersteht.

Auch Schlusszahlungen sind kritisch zu bewerten. Die
Schluss-Zahlungsrate sollte mit mindestens fünf Prozent der
Vertragssumme vereinbart sein und erst gezahlt werden, wenn das Haus
endgültig fertig und im Wesentlichen mängelfrei ist. Allerdings liegt
bei 59 Prozent der Verträge die letzte Rate unter der Mindestgröße
von fünf Prozent.

Vorkasse statt Vorleistungspflicht

In fast einem Drittel der Verträge wird von den Bauherren Vorkasse
für einzelne Leistungen verlangt. Solche Regelungen verursachen für
private Bauherren erhebliche finanzielle Risiken schränken die Rechte
der Verbraucher ein und widersprechen der Vorleistungspflicht des
Bauunternehmers, folgert die Studie. Verbraucherfeindlich sind auch
Vertragsklauseln, in denen Bauunternehmen ihre Leistungen bis zur
vollständigen Begleichung der Bausumme unter Eigentumsvorbehalt
stellen.

Gesetzlich geforderte Sicherheitsleistungen der Bauunternehmen -
wie eine Bank- oder Versicherungsbürgschaft für die Fertigstellung
der Häuser - waren der Analyse zufolge nur in 19 Prozent der
Bauverträge vereinbart.

Hohes Risikopotenzial für Verbraucher

Durch die untersuchten Vertragsmodalitäten werden Verbraucher
erheblich benachteiligt. Ihr wirtschaftliches Risikopotenzial ist
hoch, lautet ein weiteres Fazit.

"Um Risiken für Verbraucher zu minimieren, sollten
Mindestanforderungen für Abschlags- zahlungen gesetzlich
festgeschrieben werden", fordert Peter Mauel, 1. Vorsitzender des
Bauherren-Schutzbundes.

"Seit Jahren hat die regelmäßige Analyse von Bauverträgen für den
BSB einen hohen Stellenwert, um aktiv bauorientierte
Verbraucherinteressen vertreten zu können.", erläutert Mauel.

Bauherren sollen - so ein Ziel der gemeinnützigen
Verbraucherschutzorganisation - in die Lage versetzt werden, als
ebenbürtige Partner für Bauunternehmen zu agieren.

Der Forschungsbericht "Analyse von Zahlungsplänen aus Bauverträgen
mit Verbrauchern" steht im Internet als Download zur Verfügung.

Weitere Informationen unter
www.bsb-ev.de
www.bauforschung.de

Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.
Einzugsgebiet: Deutschland
Datum: 30. Januar 2014



Pressekontakt:
Bauherren-Schutzbund e.V.
Kleine Alexanderstraße 9-10
10178 Berlin
Tel. (030) 3128001
Fax (030) 31507211
E-Mail office@bsb-ev.de


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