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Die Telefonleitung darf maximal einen Tag tot sein

Geschrieben am 24-01-2014

Stuttgart (ots) - Magazin Reader's Digest zeigt, welche
Service-Rechte man als Verbraucher hat

Was tun, wenn man beim Facharzt über Wochen hinweg auf einen
Termin warten soll, der Verkäufer im Laden für die Reklamation eines
defekten Produkts nicht zuständig sein will oder das Warten in der
Telefon-Warteschleife zur teuren Geduldsprobe wird? Das Magazin
Reader's Digest gibt in seiner Februar-Ausgabe viele wichtige Tipps,
wie Verbraucher den besten Service erhalten. Ein Beispiel: Wer den
Telefonanbieter wechselt, muss maximal einen Kalendertag darauf
warten, bis der neue Anschluss funktioniert. Ist das nicht der Fall,
muss der bisherige Anbieter den Kunden bis zur tatsächlichen
Umschaltung weiter versorgen.

Grundsätzlich gilt: Verbraucher haben in Sachen Service mehr
Rechte als vielfach bekannt ist. So müssen Hauseigentümer für die
Reinigung des Kamins nicht mehr den jahrzehntelang zuständigen
Bezirksschornsteinfeger verpflichten, sondern können einen Betrieb
ihrer Wahl mit den vorgeschriebenen Kehrarbeiten und Abgasmessungen
beauftragen. Dabei ist der Preis Verhandlungssache, es lohnt sich
also, mehrere Kostenvoranschläge einzuholen. Für Mieter wiederum ist
wichtig zu wissen: Man muss den Schornsteinfeger für seine Arbeit
zwar ins Haus oder die Wohnung hereinlassen, aber nur, wenn er seinen
Besuch rechtzeitig ankündigt - und das bedeutet mindestens fünf
Werktage vorher. Auch an anderer Stelle im Alltag brauchen sich
Verbraucher nicht alles gefallen zu lassen. So müssen Händler, die
Getränke in pfandpflichtigen Einwegverpackungen verkaufen, diese
Flaschen oder Behälter auch wieder zurücknehmen - sofern diese aus
dem gleichem Material sind, und zwar unabhängig von der Marke. Ganz
wichtig: Sollten die aufgestellten Automaten für die leeren Flaschen
nicht funktionieren, hat der Kunde Anspruch auf den Service durch
einen Mitarbeiter.

Noch ein weiteres Beispiel aus der neuen Ausgabe des Magazins
Reader's Digest macht deutlich, dass es sich lohnt, nachzuhaken: Wer
im Geschäft mit der Kreditkarte bezahlt, muss nur dann einen Aufpreis
bezahlen, wenn zuvor auf die Zuzahlung deutlich hingewiesen wurde.
Und selbst in diesem Fall raten Experten, vor dem Bezahlen nach
Alternativen zu fragen - zum Beispiel der Möglichkeit, eine Anzahlung
zu leisten und den Restbetrag zu überweisen.

Übrigens: Die Rechte der Verbraucher variieren von Land zu Land,
wie das Magazin Reader's Digest berichtet. Während es beispielsweise
in Deutschland für Telefon-Warteschleifen klare Regeln wie Festpreise
oder kostenlose Wartezeiten gibt, steht ein solches Gesetz in
Österreich noch aus. Wer dort eine Service-Hotline anruft, sollte
sich deshalb zuvor über die Kosten informieren.

Für weitere Informationen zu diesem Reader's Digest-Thema stehen
wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Februar-Ausgabe von Reader's
Digest Deutschland ist ab dem 27. Januar an zentralen Kiosken
erhältlich.

Artikel aus der Februar-Ausgabe zum Download:
http://www.readersdigest.de Auf "Unternehmen" und dann auf "Service
für Journalisten" klicken (Rubrik Magazin Reader's Digest)



Pressekontakt:
Reader's Digest Deutschland: Verlag Das Beste GmbH,
Öffentlichkeitsarbeit,
Vordernbergstr. 6, D-70191 Stuttgart
Tel. +49 (0) 711/6602-521, Fax +49 (0) 711/6602-160, E-Mail:
presse@readersdigest.de


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