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Debeka-Vorstand droht Bußgeld in Millionenhöhe wegen illegaler Vertriebspraxis - Datenschützer eröffnet Verfahren gegen größte deutsche Privatkrankenversicherung

Geschrieben am 23-01-2014

(ots) - Dem Versicherungsunternehmen Debeka und dem
Debeka-Vorstand um den Vorsitzenden Uwe Laue drohen wegen
möglicherweise datenschutzwidriger Vertriebspraktiken Bußgelder in
Millionenhöhe. Nach gemeinsamen Recherchen des "Handelsblatts" und
des ARD-Politikmagazins "Panorama" vom NDR hat der zuständige
Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, bereits im
Dezember ein Verfahren gegen die größte private Krankenversicherung
Deutschlands eingeleitet. Dem "Handelsblatt" und "Panorama" sagte
Wagner: "Wir mussten feststellen, dass Datenschutzvorschriften massiv
verletzt wurden, nicht nur in Einzelfällen, sondern womöglich in
tausenden von Fällen. Weil wir Zweifel haben, ob das Unternehmen
alles getan hat, um solche Missstände zu verhindern, haben wir jetzt
ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Debeka und den Vorstand
eröffnet." Der Datenschutz könnte durch die Weitergabe von Daten
neuer Beamter verletzt sein. Den Vorstandsmitgliedern um den
Vorsitzenden Uwe Laue droht laut Datenschützer Wagner daher ein
Bußgeld von bis zu einer Million Euro. Der Debeka drohe zudem ein
Bußgeld von bis zu zehn Millionen Euro. Das Unternehmen wollte sich
dazu mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht äußern, betont
aber, dass man die Ermittlungen unterstützen wolle.

Die Affäre um das Tippgebersystem der Debeka erreicht damit einen
neuen Höhepunkt. Nach Recherchen von "Handelsblatt" und "Panorama"
hat die Debeka tausende deutsche Beamte für die erfolgreiche
Anbahnung von Versicherungsabschlüssen bezahlt. Diese intern
"Vertrauensmitarbeiter" oder kurz "VM" genannten Tippgeber erhalten
von der Debeka Provisionen, wenn von ihnen genannte Personen - häufig
handelt es sich dabei um angehende Beamte - eine Versicherung
abschließen. In den vergangenen Jahrzehnten gab die Debeka hohe
Millionenbeträge dafür aus. Auch Datenschützer Wagner geht nach
seinen Ermittlungen von einem "System von Hinweisgebern", bestehend
aus mindestens 8000 aktiven Beamten, aus. Dazu passt ein internes
Debeka-Schreiben aus dem Jahr 2009, in dem der Vorstand als "Ziel"
vorgibt, "mindestens einen VM in jeder Behörde bzw. Firma zu
installieren". Insgesamt führt die Versicherung 15.800 aktive
Tippgeber, wie sie gegenüber "Handelsblatt" und "Panorama" einräumt.

Die Debeka behauptet, ihre Tippgeber stets schriftlich auf die
Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet zu haben. Dazu sagt Wagner
gegenüber "Handelsblatt" und "Panorama": "Es mag sein, dass man in
einer formalen Weise auf Datenschutzvorschriften hingewiesen hat,
aber es gab in der Vergangenheit immer wieder gravierende
Verletzungen des Datenschutzes. Die Frage, die man deswegen der
Debeka stellen muss: War das nicht Anlass genug, etwas intensiver
hinzusehen und nicht nur darauf zu vertrauen, dass ihre Mitarbeiter
nach Recht und Gesetz vorgehen würden?"

Auch den Beamten, die den Datenschutz bei ihrer Tätigkeit für die
Debeka missachtet haben, drohen "gravierende Sanktionen", so Wagner.
"Diese Beamten haben im Zweifel Insiderwissen verwendet, um über die
Köpfe der betroffenen einzustellenden Beamten hinweg neue Kunden zu
werben." Das sei zunächst ein datenschutzrechtliches Problem, das mit
Bußgeld geahndet werden müsse. Es stehe aber auch das
Disziplinarrecht im Raum. "Da wird der Dienstherr entscheiden müssen,
ob er Disziplinarstrafen ausspricht, und das kann am Ende bis zur
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gehen", so Wagner. Sollten die
Beamten außerdem Geld für illegal erlangte Adressen in Empfang
genommen haben, sei das eine Frage des Strafrechts.

Tatsächlich ermittelt die Staatsanwaltschaft Koblenz bereits gegen
mehrere Verwaltungsmitarbeiter, die Namen sind bisher unbekannt.
"Wenn ein Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung ohne vorherige
Einwilligung der Betroffenen gegen Geld Adressen rausrückt, dann
erfüllt es den Tatbestand der Bestechlichkeit und der Verletzung von
Dienstgeheimnissen", so Staatsanwalt Rolf Wissen gegenüber
"Handelsblatt" und "Panorama". Sollte es zu Verurteilungen kommen,
könnten Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt werden.

Staatsanwalt Wissen bestätigt, dass seine Behörde außerdem gegen
unbekannte Mitarbeiter der Debeka-Gruppe wegen des Verdachts der
Bestechung und der Anstiftung zur Verletzung von Dienstgeheimnissen
ermittelt. Dazu teilt die Debeka auf Anfrage mit: "Es verstößt gegen
die Richtlinien der Debeka, wenn Beamte Adressen an Mitarbeiter der
Debeka verkaufen." Man habe "großes Interesse an der Aufklärung der
im Raum stehenden Vorwürfe". Die Debeka hatte zuletzt angekündigt,
ihr Datenschutzreferat personell zu verstärken und
Vertragsanbahnungen künftig zu dokumentieren. Ergebnisse einer
internen Untersuchung durch die Unternehmensberatung KPMG hat die
Debeka bislang nicht vorgelegt.

Ihre umstrittene Vertriebspraxis hat die Debeka in der
Vergangenheit mit einem vermeintlichen Sonderstatus gerechtfertigt.
Als "offiziell anerkannte Selbsthilfeeinrichtung des öffentlichen
Dienstes auf dem Gebiet der Krankenversicherung" sei ihr diese Praxis
erlaubt. Das Bundesinnenministerium stellt nun auf Anfrage von
"Handelsblatt" und "Panorama" fest: "Eine staatliche oder behördliche
Anerkennung als Selbsthilfeeinrichtung der Beamten gibt es nicht.
Aufgrund der aktuellen Satzung(en), die die Debeka veröffentlicht
hat, wäre sie nicht als Selbsthilfeeinrichtung anzusehen." Trotz
dieser Einschätzung betrachtet sich die Debeka weiterhin als
privilegierte Selbsthilfeeinrichtung, wie sie auf Anfrage von
"Handelsblatt" und "Panorama" mitteilt. Der Status als
Selbsthilfeeinrichtung sei nicht von offizieller Anerkennung
abhängig. Die Aussage der Bundesregierung bedeute nicht, "dass wir
als Debeka uns nicht dennoch als Selbsthilfeeinrichtung für den
öffentlichen Dienst verstehen".

"Panorama" berichtet über das Thema in der Sendung am Donnerstag,
23. Januar, um 22.15 Uhr im Ersten.

23. Januar 2014/IB



Pressekontakt:
NDR / Das Erste
NDR Presse und Information
Iris Bents
Telefon: 040 / 4156 - 2304
Fax: 040 / 4156 - 2199
http://www.ndr.de


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