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Allgemeine Zeitung Mainz: Keulenschwinger / Kommentar zum Mindestlohn

Geschrieben am 20-01-2014

Mainz (ots) - Verfassungswidrig! Eine wirkungsvollere Keule gibt
es nicht, um unliebsame Positionen abzuräumen. So verhält es sich
auch mit der Stellungnahme der Bundestagsverwaltung zu möglichen
Ausnahmen vom geplanten Mindestlohn. "Ganz oder gar nicht", ist eine
wunderbare Position, die sich immer leicht vertreten lässt. Wer die
Stellungnahme liest, muss allerdings feststellen, dass der
wissenschaftliche Dienst nur einen Fingerzeig gibt und keinesfalls
selbst diese apodiktische Haltung vertritt. Zumal es sich mit der
Einschätzung verfassungsrechtlicher Fragen in etwa so verhält wie mit
der 10-Tage-Wetterprognose: Wie das Bundesverfassungsgericht
letztlich entscheiden wird, lässt sich nur in wenigen Streitfällen
exakt voraussagen. Eine verantwortungsbewusste Bundesregierung darf
jedenfalls nicht gleich die politische Vernunft ausschalten, wenn die
Frage der Verfassungsmäßigkeit aufgeworfen wird. Wie im richtigen
Leben ist es schließlich fast immer falsch, jedwede Ausnahme
auszuschließen. Beim Mindestlohn heißt das: Vielen Rentnern, die sich
heute etwas hinzu verdienen, könnte diese Chance genommen werden,
wenn ihre Auftraggeber für das gleiche Geld junge Arbeitskräfte
bekommen. Junge Leute könnten davon abgehalten werden, eine
handwerkliche Lehre anzustreben, wenn sie in unqualifizierten Jobs
das Gleiche verdienen können. Und Branchen wie etwa die
Zeitungszustellung, in denen sich Stücklohnhonorierungen bewährt
haben, könnten wesentlich weniger Menschen als bisher eine
Beschäftigung bieten. Eine zentrale Aufgabe von Politik ist immer
noch, Unsinn zu vermeiden.

Von Friedrich Roeingh



Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
Wolfgang Bürkle
Newsmanager
Telefon: 06131/485828
online@vrm.de


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