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Vormerken: Die 5 wichtigsten Steuer-Stichtage 2014 (FOTO)

Geschrieben am 20-01-2014

Neustadt/Weinstraße (ots) -

Diese Stichtage zu verpassen kann den Steuerzahler bares Geld
kosten. Dabei ist Steuern sparen ganz einfach, wenn man bestimmte
Termine einhält.

28. Februar: Stichtag Arbeitnehmer-Datenübertragung

Bis zu diesem Tag müssen Versicherungen, Arbeitgeber und Behörden
die Arbeitnehmer-Daten elektronisch ans Finanzamt geschickt haben.
Allerdings kam es in der Vergangenheit immer wieder vor, dass etliche
Daten falsch oder unvollständig übermittelt wurden. Deshalb sollte
jeder Steuerbürger seine Angaben ab März im Elsterweb prüfen, dem
Online-Portal der Finanzbehörden.

1. März: Stichtag VaSt

Seit Jahresanfang gibt es VaSt, die vorausgefüllte
Steuererklärung. Dadurch müssen viele Daten nicht mehr selbst
eingetragen werden. Stattdessen tauchen Informationen wie Name,
Geburtsdatum und Adresse automatisch in der Steuererklärung auf. Weil
auch Daten von Arbeitgebern, Ämtern, Banken und Versicherungen
erscheinen, sollten Steuerbürger VaSt frühestens ab dem 1. März
nutzen - also nach dem Stichtag "Arbeitnehmer-Datenübertragung". Die
vorausgefüllten Angaben sollte man unbedingt auf Richtigkeit prüfen,
um fehlerhafte oder unvollständige Daten unmittelbar zu korrigieren.
Ganz wichtig: VaSt hilft nicht dabei, sich die Steuervorteile zu
sichern die einem zustehen. Denn individuelle Kosten für den Beruf,
das Pflegeheim oder die Handwerker muss jeder nach wie vor selbst
angeben.

31. Mai: Stichtag Steuererklärung

Wer keinen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt,
muss seine Steuererklärung bis zum 31. Mai beim Finanzamt abgeben.
Dazu ist jeder Bürger verpflichtet, der mehr als 8.354 Euro im Jahr
einnimmt. Für Ehe- oder Lebenspartner liegt die Grenze bei 16.708
Euro im Jahr, weil die Einnahmen von Partnern zusammengezählt werden.
Unter bestimmten Umständen sind auch Arbeitnehmer, die weniger
verdienen, zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Faktoren
wie die Steuerklasse, Freibeträge oder auch Lohnersatzleistungen
spielen dabei eine Rolle.

30. November: Stichtag Freibeträge und Steuerklassenwahl

Pendeln, Kinder, Unterhalt: Wer regelmäßig hohe monatliche Kosten
hat, kann sich bis zum 30. November den passenden Freibetrag beim
Finanzamt eintragen lassen. So wird im laufenden Monat weniger
Lohnsteuer einbehalten, und das Nettoeinkommen steigt. Informieren
lohnt sich also.

Der gleiche Termin, aber ein anderes, wichtiges Thema: Ehe- bzw.
Lebenspartner können bis zum 30. November die Steuerklasse wechseln.
Das kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn sich bei einem von beiden
das Gehalt ändert oder ein Partner in Elternzeit geht.

Beides - die eingetragenen Freibeträge und die geänderte
Steuerklasse - gilt dann rückwirkend fürs ganze Jahr. Das Ergebnis
kann sein, dass das Dezember-Gehalt ohne Steuerabzüge ausbezahlt
wird.

31. Dezember: Stichtag für Ihren Steuer-Profi

Wer seine Steuererklärung von einem Profi machen lässt, verlängert
die Abgabefrist bis zum Jahresende. Und nicht nur das - der Experte
kümmert sich auch um die kompletten Steuerangelegenheiten: Er
arbeitet die Steuererklärung aus, stellt Anträge auf
Steuervergünstigungen, erhebt Einspruch gegen falsche Steuerbescheide
und vieles mehr. Wer den 31. Mai nicht schafft kann also noch bis
Jahresende aktiv werden und einen Steuer-Profi beauftragen.

Über die VLH

Der größte Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands, die VLH, ist einer
der wenigen Lohnsteuerhilfevereine, die bundesweit vertreten sind. In
knapp 3.000 Beratungsstellen beraten wir über 800.000 Mitglieder -
für sie nehmen wir uns Zeit und sprechen ihre Sprache. Außerdem
sorgen wir für nachhaltige Beratungsqualität: 1.500 der
VLH-Beratungsstellen sind nach DIN 77700 voll- oder teilzertifiziert
bzw. verfügen über einen Fachkundenachweis. Das sind mehr
Zertifizierungen als bei allen anderen Lohnsteuerhilfevereinen
zusammen. Für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner erstellen wir im
Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG
Einkommensteuererklärungen. Weitere Informationen erhalten Sie im
Internet unter www.vlh.de oder unter unserer kostenfreien Rufnummer
0800 1817616.



Pressekontakt:
Bernhard Lauscher
Fritz-Voigt-Straße 13
67433 Neustadt a. d. Weinstraße
Tel.: 06321 49010
Fax: 06321 490149
E-Mail: presse@vlh.de
Web: http://www.vlh.de/presse.html


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