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IVG EuroSelect 12: Hahn Rechtsanwälte erstreiten positives Urteil beim Landgericht Berlin

Geschrieben am 20-01-2014

Hamburg (ots) - Das Landgericht Berlin hat die Commerzbank AG zu
Schadenersatz in Höhe von 13.346,87 Euro verurteilt. Eine
Mitarbeiterin der Bank hatte im Juni 2006 einer Anlegerin eine
Beteiligung von 15.000 Euro zuzüglich fünf Prozent Agio an dem
geschlossen Immobilienfonds IVG EuroSelect Zwölf GmbH & Co. KG
empfohlen. Dabei hatte sie allerdings versäumt, ihrer
Aufklärungspflicht nachzukommen und über Rückvergütungen zu
informieren, die der Bank für die Vermittlung der Beteiligung
zufließen. Die Kammer gelangte nicht zu der Überzeugung, dass die
Anlegerin auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung die Fondsbeteiligung
gezeichnet hätte. Geklagt hatte aus abgetretenem Recht der Sohn des
Erben der zwischenzeitlich verstorbenen Anlegerin. Er wurde vom
Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte vertreten.

Der IVG EuroSelect 12 befindet sich aufgrund sinkender
Immobilienpreise in wirtschaftlicher Schieflage. Der Wert der "60
London Wall" sank 2009 von ursprünglich 204 auf 156 Millionen
Britische Pfund. Dies führte dazu, dass seit Ende 2009 die
Loan-to-value-Klausel anhaltend verletzt ist. Demnach darf das
Verhältnis von Verkehrswert zum Gesamtkreditbetrag den Wert von 70
Prozent nicht überschreiten. Ende 2009 wurde jedoch ein Wert von 87,3
Prozent festgestellt. Demzufolge hatte die finanzierende Bank das
Recht, entweder Sondertilgungen oder zusätzliche Sicherheiten in
gleicher Höhe zu verlangen. Der Fondsgesellschaft war dies aufgrund
mangelnder Liquidität nicht möglich. Deshalb wurde eine Vereinbarung
mit der BayernLB getroffen, dass diese auf ihre Rechte verzichtet. Im
Gegenzug musste die Fondsgesellschaft sich unter anderen dazu
verpflichten, keine Ausschüttungen an die Anleger mehr vorzunehmen.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Hauptmieterin, die ING Ltd., den
Mietvertrag nicht über den 28. September 2016 hinaus verlängern wird.
"Da die Immobilie zudem schon 23 Jahre alt ist, sind nach dem Bericht
der Fondsgeschäftsführung auf der Gesellschafterversammlung vom 28.
November 2013 dringend erhebliche Renovierungsarbeiten erforderlich,
die sich nach deren Schätzung zwischen 20 und 50 Millionen Euro
belaufen werden", so Anwalt Hahn. "Kann das erforderliche Neukapital
nicht aufgebracht werden, müssen die investierten Anleger mit einem
Totalverlust ihrer Einlage rechnen. Kommt es dagegen zustande, muss
diesen eine höhere Rendite angeboten werden, so dass ebenfalls
fraglich ist, ob die Anleger noch einen Rückfluss erhalten", so Hahn
weiter. "Investierte Anleger, die den voraussichtlichen Verlust der
Einlage nicht hinnehmen wollen, sollten daher fachanwaltliche
Unterstützung suchen. Wie dem Urteil des Landgerichts Berlin zu
entnehmen ist, stehen die Chancen im Einzelfall nicht schlecht", sagt
Hahn abschließend.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2013/2014, erneut als "häufig empfohlene
Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz
genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist
seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann
seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarkt
tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt
ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit achtzehn
Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und
Stuttgart.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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