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TÜV Rheinland-Tochter erhält Anerkennung des Eisenbahn-Bundesamts / Vorläufige Anerkennung als Interims-Designated Body der TÜV Rheinland-Tochtergesellschaft Luxcontrol Nederland B.V. (FOTO)

Geschrieben am 27-12-2013

Köln (ots) -

TÜV Rheinland ist vom Eisenbahnbundesamt anerkannt worden, im
Rahmen von Inbetriebnahmeverfahren von Schienenfahrzeugen nach der
EU-Richtlinie 2008/57/EG auch die nationalen Anforderungen von
Fahrzeugzulassungen in Deutschland zu prüfen. Die Anerkennung als
"projektunabhängige und weisungsfreie Organisation zur Prüfung der
nationalen Vorschriften" befähigt nun die TÜV
Rheinland-Tochtergesellschaft und Benannte Stelle Luxcontrol
Nederland B.V. (EU-ID. 1010 mit Sitz in Utrecht), Inspektionen in
diesem Zusammenhang durchzuführen.

Die Anerkennung von Luxcontrol Nederland B.V. als sogenannter
Interims-Designated Body (Interims-DeBo) erfolgte auf der Basis des
Memorandum of Understanding (MoU), welches im Juni 2013 zwischen dem
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), dem
Eisenbahnbundesamt (EBA), der Deutschen Bahn (DB), dem Verband
Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und dem Verband der Bahnindustrie
in Deutschland (VDB) geschlossen wurde. Ziel des MoU ist, für die
Übergangszeit bis zum Abschluss der vollständigen gesetzlichen
Umsetzung der Richtlinie 2008/57/EG, eine praktisch durchführbare
Lösung zu haben. Dabei gilt es, die Verfahren zur Zulassung von
Schienenfahrzeugen zu beschleunigen, in dem Prüfaufgaben des
Eisenbahnbundesamtes auf private Organisationen wie TÜV Rheinland
übergehen.

TÜV Rheinland steht für Sicherheit und Qualität auf der Schiene.
Seit über 30 Jahren unterstützen das Unternehmen Kunden weltweit bei
der Entwicklung moderner und zuverlässiger Bahntechnik. Die TÜV
Rheinland InterTraffic GmbH ist spezialisiert auf Bahntechnik und
betreibt die Benannte Stelle Luxcontrol in den Niederlanden.
Insgesamt kann TÜV Rheinland damit im Rahmen von Inbetriebnahmen von
Schienenfahrzeugen und strukturellen Teilsystemen gemäß EU-Vorgabe
2011/217/EU auch die Prüfung der nationalen Regeln (DeBo-Prüfung) in
den Ländern Deutschland, Niederlande, Großbritannien, Frankreich,
Österreich und der Schweiz durchführen, sowie die notwendigen CSM
Bewertung nach EU Verordnung 352/2009 anbieten.



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