Tipps für den Alltag: Zu Weihnachten auf die Ski-Piste / Vorsorge hilft: Vor Reisebeginn an Auslandsreise-Krankenversicherung denken (FOTO)
Geschrieben am 16-12-2013 |   
 
 Coburg (ots) - 
 
   Die Weihnachtsferien stehen vor der Tür, der Urlaub ist gebucht.  
Jeder denkt nur noch an Sonne, Schnee und Spaß, doch die Realität  
sieht leider oft anders aus: Jahr für Jahr verunglücken Tausende von  
Skiläufern auf den Pisten und müssen im Krankenhaus behandelt werden. 
Womit man rechnen muss, wenn im Ausland ein Arztbesuch oder ein  
Krankenhausaufenthalt nötig werden, erläutert die HUK-COBURG. 
 
   Gesetzlich Krankenversicherte können sich mit einer europäischen  
Versicherungskarte EU-weit medizinisch versorgen lassen. Dasselbe  
gilt auch für die Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen, Kroatien  
und Mazedonien. In anderen Staaten, mit denen Deutschland ein  
Sozialversicherungsabkommen hat, braucht man für einen Arztbesuch  
einen Auslands-Krankenschein. Wichtig zu wissen: Ein deutscher  
Patient wird im Urlaubsland nach dem Leistungskatalog der dortigen  
Krankenkasse behandelt. Der kann vom deutschen erheblich abweichen.  
So gibt es beispielsweise Staaten, in denen wesentlich höhere  
Zuzahlungen oder Eigenanteile üblich sind. Außerdem muss beim  
Arztbesuch darauf geachtet werden, dass es sich um einen Vertragsarzt 
handelt. 
 
   Wer die Berge herunterwedelt, sich verletzt und ins Krankenhaus  
muss, stellt aber oftmals fest, die Ärzte vor Ort behandeln nur  
privat. Schon ein glatter Bruch und ein paar Tage  
Krankenhausaufenthalt können mit mehreren tausend Euro zu Buche  
schlagen. Ereignet sich der Unfall in einem Land, mit dem kein  
Sozialversicherungsabkommen besteht - zum Beispiel in den USA oder  
Kanada - muss der Verunglückte ohnehin die gesamte Behandlung selbst  
bezahlen. 
 
   Auch für den Transport von der Ski-Piste ins Krankenhaus ist die  
gesetzliche Krankenkasse nicht zuständig. Hier können Kosten von 800  
Euro für einen Krankenwagen bis zu mehreren tausend Euro für einen  
Rettungseinsatz mit dem Hubschrauber anfallen. Vorsorgen lässt sich,  
wie auch Verbraucherschützer immer wieder empfehlen, mit einer  
Auslandsreise-Krankenversicherung: Sie übernimmt sowohl die Kosten  
für eine Privatbehandlung als auch den Abtransport von der Piste zum  
Arzt. Und nicht nur das: Sollte durch den Unfall ein  
Krankenrücktransport unumgänglich werden, organisiert ihn die  
Auslandsreise-Krankenversicherung nicht nur, sondern trägt auch  
hierfür die Kosten. 
 
   In der privaten Krankenversicherung ist eine  
Auslandsreise-Krankenversicherung meist mit eingeschlossen. Wer sich  
vor Reisantritt nicht sicher ist, sollte sich auf jeden Fall bei  
seiner Krankenversicherung informieren. 
 
   Nicht ohne Haftpflichtversicherung 
 
   Gefahr lauert auch an anderer Stelle: Wer dem Rausch der  
Geschwindigkeit verfällt, dabei sogar die Verkehrsregeln der Piste  
(FIS-Verhaltensregeln) vergisst, und einen Unfall verursacht, muss  
haften. Mit einem Paar neuer Skier ist es da oft nicht getan. Wurde  
jemand verletzt, können sich Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder  
auch Verdienstausfall schnell summieren. Bleiben vielleicht sogar  
schwerwiegende dauerhafte Schäden zurück, können sogar lebenslange  
Rentenzahlungen fällig werden. Ohne private Haftpflichtversicherung  
muss der Schädiger das alles aus dem eigenen Portemonnaie bezahlen.  
Eine fehlende Haftpflichtversicherung kann vor allem auch für das  
Opfer böse Folgen haben. Denn reicht das Privatvermögen des  
Unfallverursachers nicht aus, um die Ansprüche des Geschädigten zu  
erfüllen, geht der leer aus.  
 
   Und die Erfahrung zeigt, gerade wenn dauerhafte Schäden  
zurückbleiben, braucht man Geld. Oft muss das Leben umorganisiert,  
vielleicht sogar Wohnung oder Haus behindertengerecht ausgebaut  
werden. Im Invaliditätsfall hilft auch eine eigene private  
Unfallversicherung. Sie zahlt übrigens unabhängig davon, ob das Opfer 
durch den Unfallverursacher entschädigt wird oder nicht. 
 
 
 
Pressekontakt: 
HUK-COBURG  
Unternehmenskommunikation  
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