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Schadenmanagement der HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung rechtskonform

Geschrieben am 04-12-2013

Coburg (ots) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem heutigen
Gerichtsentscheid das Schadenmanagement der
HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung für rechtmäßig erklärt. Gegen
eine anderslautende Entscheidung des Oberlandgerichts Bamberg vom
Juni 2012 hatte die HUK-COBURG Revision eingelegt. Damit kann die
HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung weiterhin ihr Schadenmanagement
betreiben, mit dem sie ihren Kunden über die reine Kostenerstattung
hinaus umfassende Hilfe im Schadenfall bietet. Geklagt hatte die
Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München.

Dr. Ulrich Eberhardt, Vorstandsmitglied der
HUK-COBURG-Rechtsschutz- versicherung, begrüßte die Entscheidung:
"Das ist ein Urteil im Interesse unserer Kunden. Hätte der
Bundesgerichtshof unsere Revision abgewiesen, hätten wir unseren
Kunden nicht den hohen Dienstleistungsstandard bieten können, den wir
traditionell bieten."

Das Ziel der Klage war, eine nach Überzeugung der HUK-COBURG-
Rechtsschutzversicherung kundenfreundliche Regelung zu verbieten,
nach der die HUK-COBURG unter bestimmten Voraussetzungen auf eine
eigentlich anstehende Rückstufung im Schadenfreiheitssystem
verzichtet.

Dabei ging es um Tarife mit variabler Selbstbeteiligung: Die
anfangs vereinbarte Selbstbeteiligung von 150 Euro pro Schadenfall
sinkt bei schadenfreiem Verlauf sukzessive bis auf 0 Euro, kann aber
umgekehrt bis auf maximal 400 Euro ansteigen, wenn für den Vertrag
Schäden gemeldet werden.

Der Versicherte kann allerdings eine Rückstufung für künftige
Schadenfälle vermeiden, wenn der Rechtsschutzfall durch eine
anwaltliche Erstberatung beendet werden kann, ein Mediator
eingeschaltet oder ein von der HUK-COBURG empfohlener Anwalt
beauftragt wird. Die Klägerin sah hierin eine rechtlich unzulässige
Einschränkung des Rechts auf freie Anwaltswahl.

Solche Empfehlungen werden von den Kunden jedoch immer häufiger
gewünscht. Sie erwarten, dass ihr Rechtsschutzversicherer sich nicht
mehr nur als reiner Kostenerstatter, sondern als "Lotse durch den
Rechtsschutzfall" versteht, der sich stärker als in der Vergangenheit
um ihre Anliegen kümmert.

Die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung hat darauf reagiert. Sie
arbeitet verstärkt mit einer großen Zahl erfahrener Anwälte zusammen,
die nach objektiven Kriterien ausgewählt werden. Vorstand Dr.
Eberhardt: "Wir halten das Recht auf freie Anwaltswahl für eine
wichtige Säule unseres Rechtssystems. Daran rütteln wir auch nicht.
Niemand muss auf seinen persönlichen Vertrauensanwalt verzichten und
unserer Empfehlung folgen. Wer aber unsere Hilfe sucht, den wollen
wir nicht abweisen. Vielmehr geben wir Orientierung und stärken damit
den Service-Charakter der Rechtsschutzversicherung." Eberhardt
betonte, dass die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung gegenüber der
Anwaltschaft selbstverständlich weiter gesprächsbereit bleibe.



Für Rückfragen:

Thomas von Mallinckrodt Telefon: 09561-962080
Karin Benning Telefon: 09561-962084
Holger Brendel Telefon: 09561-962082
Email: presse@huk-coburg.de


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