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BDU begrüßt wegweisende OLG-Entscheidung zu Massenversand von Kandidaten-Lebensläufen

Geschrieben am 04-12-2013

Bonn (ots) - Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU)
begrüßt die aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt
(OLG), die dem massenhaften Versenden von Kandidaten-Lebensläufen an
Unternehmen - oftmals auch CV-Trading genannt - enge Grenzen setzt.
Im vorliegenden Fall hatte ein `Lebenslaufmakler` seinen Newsletter
mit anonymisierten Lebensläufen an Unternehmen mit dem Ziel
versendet, dass dabei zufällig offene Positionen besetzt und die
Vermittlungen dann vergütet werden. Im weiteren Verlauf hatte ein
Unternehmen sich ein Profil freischalten lassen und diesen
Arbeitnehmer auch tatsächlich eingestellt. Die Frankfurter Richter
machen in ihrem Urteil aber deutlich, dass durch das bloße Zusenden
von Kandidatenunterlagen noch kein Vertrag zu Stande kommt. Damit
entstehe auch kein Anspruch auf eine Maklerpauschale, so das OLG. Dr.
Regina Ruppert, BDU-Vizepräsidentin und Personalberaterin: "Die
Entscheidung war überfällig. Wir hoffen, dass hiermit dem
massenhaften, beliebigen und oftmals auch ungefragten Versenden von
Lebensläufen an Unternehmen ein Riegel vorgeschoben wird. Und:
Passende und qualifizierte Mitarbeiter lassen sich schwerlich über
ein standardisiertes Serienmail-Angebot finden, hier ist der
Recruitingerfolg zwangsläufig nur dem Zufall überlassen. Hinter einer
nachhaltig wirkenden, qualifizierten Personalsuche steckt vielmehr
ein umfassender Analyse-, Such- und Beratungsprozess wie wir ihn als
Personalberater anbieten."

Entscheidung Oberlandesgericht Frankfurt: AZ 1.10.2013 - 5 U
245/12



Pressekontakt:
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.,
Klaus Reiners (Pressesprecher)
Reinhardtstraße 34, 10711 Berlin und Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn
T +49 (0) 228 9161-16 oder 0172 23 500 58, rei@bdu.de


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