(Registrieren)

Positives Urteil für Anlegerin von Immobilienfonds durch GRP Rainer - Kapitalmarktrecht

Geschrieben am 29-11-2013

Köln (ots) - Das Landgericht Frankfurt am Main sprach einer
Anlegerin von diversen Immobilienfonds in einem von der
Rechtsanwaltskanzlei GRP Rainer erstrittenen Urteil (Az.: 2-18 O
474/12; noch nicht rechtskräftig) Schadensersatz im Rahmen ihrer
Beteiligung zu.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn,
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart
www.grprainer.com führen aus: Die Anwälte von GRP Rainer haben ein
weiteres Urteil für Kapitalanleger von Immobilienfonds erstritten.
Mit Urteil vom 11.11.2013 (Az.: 2-18 O 474/12) entschied das
Landgericht (LG) Frankfurt am Main, dass die beklagte Vermögens- und
Finanzberaterin Schadensersatz wegen einer Falschberatung leisten
müsse. Im zugrundeliegenden Fall suchte die Klägerin 2009 die
Beklagte auf, um sich von ihr bezüglich möglicher Anlageobjekte
beraten zu lassen.

In der Beratung gab die Anlegerin an, dass sie auf ihr
investiertes Geld bei Bedarf kurzfristig zugreifen können müsse.
Zudem war sie nur an einer sicheren Anlage interessiert. Die Beklagte
empfahl ihr daraufhin eine Beteiligung an den Immobilienfonds AXA
Immoselect, KanAm Grundinvest-Fonds, SEB Immoinvest und CS Euroreal.
Die streitgegenständlichen Fonds befinden sich derzeit alle in
Liquidation. Eine außergerichtliche Einigung lehnte die beklagte
Finanzberaterin ab, woraufhin die Anlegerin Klage auf Rückabwicklung
der streitgegenständlichen Anlagen vor dem LG Frankfurt a.M. erhob.
Dort bekam die Klägerin dann Recht. In ihrer Begründung führte die
Richterin aus, dass sich für eine Finanzberaterin weitreichende
Pflichten aus der Anlageberatung ergeben. Demnach müsse sie umfassend
und wahrheitsgemäß über alle Tatsachen und Umstände, die für die
Anlageentscheidung des Kunden relevant sein können, Auskunft geben.
Insbesondere in Bezug auf die, der Zeichnung vorausgegangenen
Schließung des Immobilienfonds, habe die Beklagte eine
Informationspflicht getroffen. Dem stehe auch nicht eine von der
Klägerin unterzeichnete Erklärung entgegen, in der sie angab auf eine
weitere Beratung verzichten zu wollen und sich der Risiken und Folgen
der Anlage bewusst sei. Diese Formulierung sei nach Ansicht des
Gerichts zu allgemein und schränke die Beratungspflichten der
Beklagten nicht ein. Eine Empfehlung der streitgegenständlichen
Immobilienfonds war daher nicht mit den Anlagezielen der Klägerin
vereinbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Anleger von Immobilienfonds sollten ihr investiertes Geld noch
nicht aufgeben. Insbesondere wenn ihnen nach Beginn der Finanzkrise
offene Immobilienfonds empfohlen wurden, könnten sie
Schadensersatzansprüche geltend machen. Eine eingehende Beratung bei
einem im Kapitalmarktrecht tätigen Anwalt zeigt die rechtlichen
Möglichkeiten in solchen Fällen auf. Sowohl außergerichtlich als auch
gerichtlich kann er bei der Durchsetzung von Ansprüchen helfen.

http://www.grprainer.com/Immobilienfonds.html

Firmenbeschreibung:

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist
eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An
den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg,
München und Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten
Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum
Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus
Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse@grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

499695

weitere Artikel:
  • KfW stellt Wiederaufbauhilfe für die Philippinen zur Verfügung Frankfurt (ots) - - 13 Mio. EUR für Schulen, Krankenstationen, Straßen und kommunale Infrastruktur - 2,8 Mio. EUR Bereitstellung von dringend benötigen Medikamenten Der Geschäftsbereich KfW Entwicklungsbank stellt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Zuschüsse über insgesamt 15,8 Mio. EUR bereit, um Maßnahmen zum Wiederaufbau der vom Taifun "Haiyan" auf den Philippinen betroffenen Gebiete zu unterstützen. Insbesondere werden die Mittel in den Wiederaufbau von Schulen, mehr...

  • EANS-News: Oberbank AG / Quartalsbericht -------------------------------------------------------------------------------- Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent/Meldungsgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- 9-Monatsbericht Linz (euro adhoc) - Der Quartalsbericht der Oberbank zum 30.9.2013 ist erschienen und steht auf der Homepage der Gesellschaft unter www.oberbank.at ("Investor Relations") zur Verfügung. Rückfragehinweis: Oberbank AG Mag. Frank Helmkamp 0043 mehr...

  • Redline Capital Management beteiligt sich mit 17 Prozent an _wige MEDIA AG / Weiterer Ausbau des Portfolios im Medien- und Entertainmentbereich / Vorstand von wige begrüßt Einstieg Luxemburg (ots) - Redline Capital Management (RCM), aktiver Vermögensverwalter mit Sitz in Luxemburg, hat eine wesentliche Minderheitsbeteiligung am Kölner Medienhaus _wige MEDIA AG aufgebaut. Nach Ausübung einer Wandelanleihe hält RCM rund 17 Prozent an dem 1979 gegründeten, international tätigen Unternehmen. "wige hat erhebliche Möglichkeiten und stellt eine vielversprechende Ergänzung unseres expandierenden Medien- und Entertainment-Portfolios dar", sagte Sergey Skaterschikow, Vorstandssprecher und Investmentmanager bei Redline mehr...

  • TARGOBANK übernimmt Retailgeschäft der Valovis Bank AG Düsseldorf (ots) - Die TARGOBANK AG & Co. KG ("TARGOBANK") übernimmt das Retailgeschäft der Valovis Bank AG ("Valovis Bank") am Standort Neu-Isenburg. Die Vertreter der Unternehmen unterzeichneten den Kaufvertrag in Frankfurt, nachdem die Aufsichtsräte beider Institute und die Hauptversammlung der Valovis Bank der Transaktion im Vorfeld zugestimmt hatten. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Der Vollzug der Transaktion ist für das erste Halbjahr 2014 geplant. Die TARGOBANK übernimmt dann einen Großteil der Valovis-Mitarbeiter mehr...

  • Valovis Bank AG verkauft Retailgeschäft an TARGOBANK Wichtiger Schritt für die Stabilisierung und den geordneten Rückbau der Bank Essen, Neu-Isenburg (ots) - 02.12.2013 - Retailgeschäft der Valovis Bank wird unter dem Dach der TARGOBANK weiter geführt; TARGOBANK übernimmt einen Großteil der Mitarbeiter am Standort Neu-Isenburg; Standort Neu-Isenburg bleibt auf absehbare Zeit bestehen; Mit dem Vollzug der Transaktion wird für das erste Halbjahr 2014 gerechnet; Die Transaktion hat auf verbleibende Geschäftsfelder der Valovis Bank keinen Einfluss Die Valovis Bank AG ("Valovis Bank"), ein auf die Bedürfnisse des Handels und deren Kunden spezialisiertes Kreditinstitut, mehr...

Mehr zu dem Thema Finanzen

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht