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Unicef besitzt Raubkunst: Kinderhilfswerk zeigt von Nazis entwendetes Cézanne-Gemälde in öffentlichem Museum

Geschrieben am 21-11-2013

Berlin (ots) - Das deutsche Kinderhilfswerk Unicef besitzt
Raubkunst aus jüdischem Besitz in Frankreich. Nach Recherchen des
Wirtschaftsmagazins 'Capital' (www.capital.de) ist das
Kinderhilfswerk im Besitz eines Cézanne-Gemäldes mit zweistelligem
Millionenwert, welches dem jüdischen Galeriebesitzer Josse
Bernheim-Jeune 1941 in Paris unter NS-Besatzung durch so genannten
"Zwangsverkauf" entwendet wurde. Bernheim-Jeune war vor den Nazis
nach Lyon geflohen. Das weltberühmte Cézanne-Gemälde "Das Meer bei
L'Estaque" stammt aus der Privatkollektion des Galeristen Bernheim
und stand unter der Nummer 7407 mit dem Vermerk "vermisst" auf der
französischen Beutekunst-Liste. Heute ist es im Besitz von Unicef
Deutschland und wird derzeit als Leihgabe von Unicef und Teil der
Sammlung Rau im Arp Museum des Landes Rheinland-Pfalz ausgestellt.
Der Sammler Gustav Rau, dessen Erbe Unicef besitzt, hat das
Cézanne-Gemälde 1981 beim Auktionshaus Sotheby's gekauft.

Doch die Erben des ursprünglichen Eigentümers erheben schwere
Vorwürfe: Das Cézanne-Bild seines Großvaters sei wunderschön
anzusehen, so der Enkel von Bernheim-Jeune, Guy Patrice Dauberville,
der in Paris die Galerie seines Großvaters weiter führt, "aber die
Geschichte des Bildes ist nicht schön". Eine Geschichte von
Judenverfolgung, Enteignung und Zwangsverkauf. Spender von Unicef
Deutschland und Besucher des Landesmuseums "sollten das wissen",
meint Dauberville. Immer wieder habe seine Familie auch juristisch
versucht, das Cézanne-Gemälde zurück zu bekommen, sagt Dauberville.
Doch am Ende habe man den Rechtsstreit aufgeben müssen. Und in
Frankreich sei ihnen abschließend erklärt worden, dass ein Urteil aus
dem Jahr 1949 ihnen weitere rechtliche Möglichkeiten nehme. "Ein
Urteil eines Richters, der schon während des Vichy-Regimes unter
Pétain tätig war", sagt Dauberville. Das Urteil dieses Richters
besagte, dass der Zwangsverkauf des Cézanne unter der NS-Besatzung in
Paris im Jahr 1941 rechtens gewesen sei. "Wir können juristisch
nichts mehr machen", sagt Dauberville. "Aber moralisch ist es von
Unicef absolut verwerflich, unser Bild zu behalten."

Unicef teilte auf Anfrage lediglich mit, "dass die Restitution
dieses Gemäldes abgeschlossen wurde, lange bevor Dr. Rau es erwarb".
Doch die Erben widersprechen Unicefs Darstellung. "Es gab nie eine
Restitution", sagt Dauberville gegenüber Capital. "Nie haben wir eine
Entschädigung erhalten und auch Unicef hat sich nie bei uns
gemeldet." Das Verhalten der Hilfsorganisation findet Dauberville
"zutiefst verwerflich". Unicefs Behauptung, wonach eine Restitution
des Cézanne-Gemäldes lange vor 1981 abgeschlossen gewesen sei,
widerspricht auch ein Bericht des Nachlasspflegers der Sammlung Rau:
Wegen des Cézanne-Gemäldes sei geltend gemacht worden, "dass es sich
hierbei um Raubkunst handele und das Bild der Familie Bernheim-Jeune
zurückzugeben sei", notierte der Nachlasspfleger im Februar 2002.
Auch im Kriegsschäden-Report des Lostart-Registers vom Mai 2003
vermerkte die Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste in
Magdeburg: Der Kampf um das Cézanne-Gemälde "aus dem Eigentum von
Josse Bernheim-Jeune" sei noch nicht gelöst.



Pressekontakt:
Matthias Thieme, Redaktion 'Capital',
Tel. 030/22074-5116, E-Mail: thieme.matthias@capital.de
www.capital.de


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