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TÜV Rheinland: Sicherheit am Arbeitsplatz ist Chefsache / 21. bis 25. Oktober 2013: Europäische Woche für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz / Technische Sicherheitsmaßnahmen nutzen

Geschrieben am 21-10-2013

Köln (ots) - Allein im ersten Halbjahr 2013 verzeichnete die
gesetzliche Unfallversicherung fast 436.000 Unfälle, die zu einer
Arbeitsunfähigkeit von mindestens drei Tagen führten. Werner Lüth,
Sicherheitsingenieur und Leiter des Fachgebietes Arbeitssicherheit
bei TÜV Rheinland: "Bei 'alten Hasen' in einem Beruf führt unter
anderem mangelndes Sicherheitsbewusstsein zu Unfällen. Bei neuen
Mitarbeitern ist oft fehlendes Wissen der Grund." Daher sei es
wichtig, jeden Mitarbeiter in seinen Arbeitsplatz einzuweisen und
Sicherheitsunterweisungen regelmäßig zu wiederholen. Weitere
Faktoren, die nach Erfahrungen von TÜV Rheinland zu Unfällen
beitragen können, sind wechselnde Arbeitsbedingungen sowie Zeit- und
Leistungsdruck. "Selbst der aufmerksamste Mitarbeiter kann Fehler
machen. Daher empfehlen wir technische Sicherheitsmaßnahmen
einzusetzen, wenn diese zur Verfügung stehen", so der Experte. Ein
Lichtvorhang sorgt beispielsweise dafür, dass moderne Maschinen bei
vorsätzlichem oder versehentlichem Hineingreifen gestoppt werden.

Arbeitgeber ist für Sicherheit verantwortlich

Für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist der
Arbeitgeber zuständig. Führungskräfte sollten daher vorgeschriebene
persönliche Sicherheitsausrüstung konsequent tragen. Mitarbeiter, die
von den Sicherheitsvorschriften abweichen, müssen sofort auf ihr
Fehlverhalten hingewiesen werden. Arbeitnehmer können zur Sicherheit
im Unternehmen beitragen, indem sie Vorgesetzte umgehend über neu
auftretende Risiken informieren. Zudem sollten sie keine Aufgaben
übernehmen, für die sie keine Qualifikation haben. Kommt es durch
vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln zu einem Unfall, kann die
Unfallversicherung einen verantwortlichen Arbeitgeber in Regress
nehmen oder dem Arbeitnehmer Leistungen verweigern.

Welche Risiken für Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen
bestehen, ist in der Gefährdungsbeurteilung festgehalten. Eine
umfassende Bewertung der betrieblichen Maßnahmen bietet ein
Compliance Audit zum Arbeits- und Gesundheitsschutz durch TÜV
Rheinland. Das Ergebnis zeigt, in welchen Bereichen Handlungsbedarf
besteht. Die externen Fachleute beraten Unternehmen auch dazu, welche
Maßnahmen vorrangig durchgeführt werden müssen, und unterstützen bei
der Umsetzung.



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse und
www.twitter.com/tuvcom_presse


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