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Kein wettbewerbswidriges Verhalten der SWE Netz GmbH (Stadtwerke Erfurt) / "Fehlverhalten auf Basis falscher Verwaltungsvorgaben ist nicht strafbar"

Geschrieben am 17-10-2013

Hamburg (ots) - In der heutigen mündlichen Verhandlung vor dem
Landgericht Hamburg in der Sache mk-power Ihr Energiedienstleister
GmbH & Co.KG gegen SWE Netz GmbH stellte das Landgericht Hamburg
fest, dass die SWE Netz GmbH kein wettbewerbswidriges Verhalten an
den Tag gelegt hat.

Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung war eine
erlassene einstweilige Verfügung gegen die Stadtwerke Erfurt wegen
Irreführung von Kunden. Die SWE Netz GmbH hatte Kunden der mk-power,
die einen eigenen Netznutzungsvertrag beantragt haben, mitgeteilt,
diese sowohl die formale Vorschrift der Marktkommunikation GPKE als
auch elektronischen Datenverkehr beispielsweise bei der
Rechnungslegung akzeptieren müssten.

Da die GPKE ein eigenständiger Verwaltungsakt der
Bundesnetzagentur ist, konnte das LG Hamburg auf Grund eines
Normenwiederspruches kein wettbewerbswidriges Verhalten feststellen.
Da die SWE Netz GmbH ausdrücklich Vorgaben der Bundesnetzagentur
umsetzt, liegt zwar Fehlverhalten, aber keine vorsätzliche
Kundentäuschung vor.

Aus den Ausführungen des Richters in der heutigen Verhandlung am
Landgericht wurde jedoch deutlich, dass nach Auffassung des Gerichts
der GPKE-Prozess, also der allgemeine Verwaltungsakt als Grundlage
des Handelns der SWE Netz GmbH, sowohl gegen die gesetzlichen
Vorgaben des Verbraucherschutzes als auch gegen § 14
Umsatzsteuergesetzes verstößt. Aktuell unterlaufen die Vorgaben der
Bundesnetzagentur (BNetzA) also bestehende Verbraucherschutzgesetze,
nach denen beispielsweise gemäß ENWG jedermann diskriminierungsfrei
Netzzugang zu erlangen hat.

Dazu Martin Kristek, Inhaber und Geschäftsführer der mk-power Ihr
Energiedienstleister GmbH & Co.KG ("Care-Energy"):
"Selbstverständlich verstehen wir als "Care-Energy", dass ein
Unternehmen nicht vorsätzlich Kunden täuscht, wenn es lediglich eine
falsche Verwaltungsvorschrift umsetzt. was eine Verwaltungsbehörde
vorschreibt, speziell wenn es um die Umsetzung eines allgemeinen
Verwaltungsaktes sich handelt. "Care-Energy" wird auf Basis der
heutigen Hinweise des Gerichtes weiter für die Durchsetzung der
Verbraucherrechte kämpfen. Wir werden gerichtlich gegen die
Durchführungsvorschriften der Bundesnetzagentur vorgehen, die unsere
Kunden benachteiligt und gleichzeitig Stadtwerke in eine schwierige
rechtliche Situation bringen. Dabei werden wir weiterhin für jeden
unserer Kunden einen eigenen Netznutzungsvertrag einfordern. Bis zur
endgültigen Klärung des rechtlichen Sachverhalts werden wir
unentgeltlich die Netznutzungsverträge unserer Kunden administrieren
und die Marktkommunikation abwickeln. Wir fordern in diesem
Zusammenhang die Bundesnetzagentur auf, Ihre offenbar rechtswidrige
Durchführungsvorschrift zum GPKE von sich aus zu ändern."



Pressekontakt:
Marc März
Leiter Public Affairs

T.: +49 40 41431485 80
M.: +49 151 42260332
F.: +49 40 41431485 89

Marc.Maerz@Care-Energy.de
www.care-energy.de

Dessauer Straße 2-4
20457 Hamburg
Care-Energy
mk-group Holding GmbH


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