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Berliner Stadträtin warnt bei stern TV vor Folgen durch Hartz-IV-Urteil: "Wir kommen damit nicht zurecht "

Geschrieben am 17-10-2013

Köln (ots) - "Wenn wir so massive Zuzüge haben, wenn wir eine
Überbelegung in Häusern haben, wenn von 400 Kindern an einer Schule
100 rumänische Kinder sind, die kein Deutsch sprechen, dann verändert
das einen Stadtteil. Das bedeutet, dass wir Anstrengungen aufbringen
müssen, die enorm sind. Da brauchen die Städte Unterstützung", sagt
Dr. Franziska Giffey bei stern TV.

Die Bezirksstadträtin aus Berlin-Neukölln kümmert sich täglich um
die Integration von Ausländern im Stadtteil. Sie befürchtet aktuell
einen weiteren massiven Ansturm von Migranten, nachdem eine
rumänische Familie den Anspruch auf Hartz IV vor Gericht erstritten
hat. "Es geht nicht darum zu sagen, wir wollen die Wanderung nicht.
Davon kann keine Rede sein. Wir tun viel für die Menschen", sagte
Giffey im Gespräch mit Steffen Hallaschka. "Aber wir kommen als
Stadt, als Kommune damit nicht zurecht. Es gibt Kapazitätsgrenzen."

Claudius Voigt, Vertreter des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes,
beurteilt das Urteil ganz anders: "Wir müssen feststellen: Hier leben
Menschen im Elend. Das ist ein Zustand, der ist nicht haltbar", sagt
Voigt live bei stern TV. Jeder Mensch habe einen Anspruch auf ein
menschenwürdiges Existenzminimum - "nur mit Hartz IV ist das zu
sichern." Und: "Hartz IV bedeutet auch Integration. Es ist sinnvoll,
um Menschen in Arbeit zu bringen."

EU-Zuwanderer bekommen Hartz-IV-Leistungen zugesprochen

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hatte in einem am
vergangenen Donnerstag verkündeten Urteil einer rumänischen Familie
den Anspruch auf Hartz IV zugesprochen. Noch ist das Urteil zwar
nicht rechtskräftig und kann vor dem Bundessozialgericht angefochten
werden Aber es behandelt laut Gericht "eine wesentliche
Grundsatzfrage, die bundesweit etwa 130.000 Personen betrifft".

Ehepaar M. hatte geklagt, weil ihr Hartz-IV-Antrag 2010 vom
zuständigen Jobcenter in Gelsenkirchen abgelehnt wurde. Bei
Antragsstellung war die vierköpfige Familie M. bereits länger als ein
Jahr in Deutschland und hatte nicht mehr als das Kindergeld und die
Einkünfte aus dem Verkauf von Obdachlosenzeitungen zum Leben -
abzüglich der Miete waren das für vier Personen 118 Euro im Monat.

Nach geltendem Recht sind Ausländer, die ausschließlich zur
Arbeitssuche nach Deutschland kommen von den Sozialleistungen
ausgeschlossen. Doch der aktuelle Fall lag nach Ansicht der Richter
des NRW-Sozialgerichts anders: Weil für die Kläger auch nach langer
vergeblicher Suche keine Aussicht auf Arbeit bestand, war für die
Richter der Aufenthaltsgrund "Arbeitssuche" nicht mehr gegeben.
Deshalb dürfe die Familie nicht von den Hartz-IV-Leistungen
ausgeschlossen werden. stern TV hat die Familie während des Prozesses
exklusiv begleitet.

Die Meldung ist nur mit der Quellenangabe stern TV zur
Veröffentlichung frei.



Pressekontakt:
Weitere Informationen erhalten Sie auf www.sterntv.de und www.iutv.de
Rückfragen: Heike Foerster, Pressesprecherin stern TV,
Tel.: 0221/95 15 99 358
E-Mail: foerster@sterntv.de


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