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Neue Energieeinsparverordnung für Gebäude beschlossen / dena und Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) begrüßen die Novelle

Geschrieben am 16-10-2013

Berlin (ots) - Heute hat das Bundeskabinett die Novelle der
Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Zuvor hatte der
Bundesrat Ende letzter Woche nach monatelangem Tauziehen der neuen
Verordnung mit Auflagen zugestimmt. Die wichtigste Neuerung:
Neubauten in Deutschland werden künftig energieeffizienter. Ab 2016
erhöhen sich die entsprechenden Standards um 25 Prozent. Außerdem
sollen Gebäude in Zukunft entsprechend ihrer Energieeffizienz in
Klassen von A+ bis H eingeteilt werden - eine leicht verständliche
Klassifizierung, die man beispielsweise von Haushaltsgeräten kennt.

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) und die Allianz für
Gebäude-Energie-Effizienz (geea) begrüßen, dass mit der EnEV-Novelle
eine zentrale Grundlage für mehr Energieeffizienz im Baubereich
endlich verabschiedet wurde. "Die neue EnEV ist ein wichtiger
Baustein, um die im Energiekonzept der Bundesregierung vorgegebenen
Ziele für den Gebäudebereich zu erreichen. Wir freuen uns, dass
zahlreiche Forderungen der geea für mehr Energieeffizienz im Neubau
und Bestand berücksichtigt wurden", so Stephan Kohler, Vorsitzender
der dena-Geschäftsführung und geea-Sprecher.

Die dena und die geea hatten sich für eine deutliche Verschärfung
der Anforderungen an Neubauten eingesetzt. "Bereits heute werden mehr
als 50 Prozent der Gebäude in Deutschland energetisch deutlich besser
gebaut, als die derzeit gültige EnEV fordert - weil es wirtschaftlich
sinnvoll ist. Wir halten die Verschärfung der Anforderungen ab 2016
für richtig und wichtig, weil sich ein geringerer Energieverbrauch
für die Eigentümer auch finanziell lohnen wird. Marktakteure und
Bauherren können sich nun darauf einstellen", erläutert Kohler.

Zudem hatten sich die dena und die geea für die Einteilung der
Gebäude in Energieklassen ausgesprochen. So können Miet- und
Kaufinteressenten auf einen Blick erkennen, wie energieeffizient ein
Objekt ist. Die Klassen werden im Energieausweis ausgewiesen und
verpflichtend in Immobilienanzeigen angegeben. Ferner forderte der
Bundesrat - wie auch die geea - die Bundesregierung auf, das
Ordnungsrecht zur Energieeffizienz von Gebäuden zu vereinfachen,
indem die EnEV und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
zusammengelegt werden. "Die Verabschiedung der EnEV ist nur ein
erster Schritt zu mehr Energieeffizienz im Gebäudebereich, nun müssen
weitere folgen. Unter anderem gilt es, die längst überfällige
steuerliche Abschreibung für energetische Sanierungen einzuführen,
außerdem müssen die Fördermittel erhöht und verstetigt werden. Nur so
lässt sich die Energiewende im Gebäudebereich erfolgreich gestalten",
so Stephan Kohler. Nun muss die Verordnung noch im Bundesgesetzblatt
verkündet werden, in Kraft treten wird sie dann voraussichtlich nach
einer Übergangsfrist im Jahr 2014.

Die geea ist ein branchenübergreifender Zusammenschluss führender
Vertreter aus Industrie, Forschung, Handwerk, Planung,
Energieversorgung und Finanzierung. Weitere Informationen finden sich
online unter www.geea.info.



Pressekontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Tom Drinkuth, Chausseestraße
128 a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 72 61 65-685, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699, E-Mail:
drinkuth@dena.de, Internet: www.dena.de


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