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Allgemeine Zeitung Mainz: Geben und Nehmen / Kommentar zur Gebrauchtwagengarantie

Geschrieben am 25-09-2013

Mainz (ots) - Jeder kennt das geflügelte Wort: "Von dem würde ich
einen Gebrauchtwagen kaufen." Soll heißen: Dieser oder jener ist
besonders vertrauenswürdig. Um Vertrauen und Vertrauensschutz geht es
bei Kaufverträgen mit Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen und
um eine möglichst gerechte Risikoverteilung zwischen Verkäufer und
Käufer. Nun bestimmt der Bundesgerichtshof: Wer die Inspektion seines
Gebrauchtwagens nicht bei einer vertraglich festgelegten, sondern
einer freien Werkstatt durchführen lässt, verliert nicht seine
Garantie. Das Gericht folgt damit einer langen Tradition, die im Kern
besagt: im Zweifel für den Verbraucher, er ist in aller Regel der
schützenswertere Part, weil er wirtschaftlich schwächer und in
geschäftlichen Angelegenheiten weniger bewandert ist als der
Verkäufer. So weit, so nachvollziehbar und auch so gut. Die
Vertragswerkstätten wird das nicht freuen, zumal in Zeiten, da in
Autohäusern oft der angeschlossene Marken-Reparaturbetrieb das
entscheidende Geld verdient, weil beim Verkauf von Neuwagen wegen
Rabattschlachten die Margen dünn oder nahe Null sind. Das aber kann
nicht das Problem von Autokäufern sein. Vielmehr muss der Verkäufer
alle Anstrengungen unternehmen und kaufmännischen Esprit zum Einsatz
bringen, um Kunden an sich - und auch an seine Vertragswerkstatt - zu
binden. Das gelingt vielen auch, glücklicherweise, denn in jedem
Unternehmen geht es letztlich auch um Arbeitsplätze. Und über die
generelle Bedeutung des Autos in der deutschen Wirtschaft muss kein
Wort verloren werden. Das Wirtschaftsleben ist Geben und Nehmen. Die
Maßstäbe:Seriosität ist wichtig, Kostenbewusstsein sinnvoll und
legitim, Geiz auf lange Sicht aber ganz bestimmt ungeil.



Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
Florian Giezewski
Regionalmanager
Telefon: 06131/485817
desk-zentral@vrm.de


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