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Sicherheit und Spaß auf der Achterbahn - Was gilt es zu beachten?

Geschrieben am 19-09-2013

Berlin (ots) - Karussells, Achterbahnen und Riesenräder begeistern
jedes Jahr tausende Besucher auf Volksfesten wie dem Münchner
Oktoberfest, Hamburger DOM, oder dem Cannstatter Wasen. Die
Fahrgeschäfte sind im Betrieb enormen Beanspruchungen und je nach
Jahreszeit auch starken Wetterbedingungen ausgesetzt. Damit die
Mitfahrer auch ein sicheres Fahrvergnügen erleben, werden die
Fahrgeschäfte vor Eröffnung eines Volksfestes von unabhängigen
Sachverständigen wie den TÜV-Experten auf ihre Sicherheit überprüft.
Denn: Spaß und Sicherheit gehören bei der Benutzung von
Fahrgeschäften zusammen. Wie auch die Fahrgäste selbst mit einfachen
Regeln für ihre Sicherheit beim Fahrvergnügen sorgen können, erklärt
der Verband der TÜV e.V. (VdTÜV):

- Immer die Hinweise und Signale des Personals bei der Fahrt
beachten.
- Mindestgröße beachten, gerade bei Kindern
- Vor dem Start sollten Mitfahrer prüfen, ob der Sicherheitsbügel
eingerastet ist und sicher anliegt. Im Zweifelsfall muss das
Personal umgehend informiert werden.
- Kinder gehören aufgrund der auftretenden Fliehkräfte,
insbesondere bei schnellen Rundfahrgeschäften, immer auf den
inneren oder mittleren Sitz.
- Kinder sollten nur in Begleitung eines Erwachsenen schnelle
Fahrgeräte benutzen.
- Nicht nur für Kinder, auch für ältere Passagiere gelten
Altersbeschränkungen. Ältere Menschen mit Erkrankungen sollten
sich selbst eine Grenze für spezielle Fahrgeschäfte setzen, um
Gesundheitsrisiken zu vermeiden.
- Nicht nach starkem Medikamenten-, Drogen- oder Alkoholkonsum ins
Fahrgeschäft einsteigen.
- Nicht mit vollem Magen extreme Fahrgeschäfte benutzen.
- Immer sitzen bleiben, bis das Fahrgeschäft auch wirklich still
steht.

Fahrgeschäfte sind Anlagen, die in Deutschland einer gesetzlichen
Prüfpflicht und den Landesbaurechten, unterliegen. Nach jedem Aufbau
eines Fahrgeschäftes erfolgt vor Ort eine Gebrauchsabnahme, die je
nach Bundesland die bauaufsichtliche Behörde oder die beauftragten
Prüf- oder Genehmigungsstellen, wie die TÜV, übernehmen. Die
TÜV-Experten überprüfen die Sicherheit, Standfestigkeit und
Konstruktion des Fahrgeschäfts auf Übereinstimmung mit den geltenden
Vorschriften und Normen. Auch eine Probefahrt wird vorgenommen, damit
der TÜV-Sachverständige unter anderem auch erkennen kann, welche
besonderen Flieh- und Druckkräfte auf den Körper wirken. Falls für
den Benutzer gesundheitliche Bedenken bestehen, hat der Prüfer die
Möglichkeit einen medizinischen Sachverständigen vom TÜV hinzuziehen.
Für jedes Fahrgeschäft haben die Schausteller ein Prüfbuch
bereitzuhalten, in dem alle Prüfungen, Abnahmen und Genehmigungen
sowie auferlegte Nachbesserungsmaßnahmen dokumentiert werden. Wenn
bei der Gebrauchsabnahme ein sicherheitsrelevanter Mangel
festgestellt wird, muss der Betreiber diesen vor der Inbetriebnahme
abstellen.

Auch Erstabnahmen für neue Fahrgeschäfte und wiederkehrende
Prüfungen, die je nach Art des Fahrgeschäftes variieren, werden von
den TÜV-Sachverständigen ausgeführt. Diese Prüfungen sollen
gewährleisten, dass Fahrgeschäfte nach einem Ortswechsel oder nach
starker Beanspruchung auch weiterhin sicher und zuverlässig betrieben
werden können.



Pressekontakt:
Geraldine Salborn
VdTÜV Verband der TÜV e.V.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
T.: +49 30 760095-580
geraldine.salborn@vdtuev.de
www.facebook.com/verbanddertuev
https://twitter.com/vdtuev_news


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