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Brandschutz: Vorbeugen rettet Leben / TÜV Rheinland: Geprüfte Rauchwarnmelder geben Sicherheit / Feuerlöscher griffbereit aufbewahren / Fluchtfenster immer von außen und innen frei halten

Geschrieben am 13-09-2013

Köln (ots) - In Deutschland fallen jährlich rund 500 Menschen
einem Haus- oder Wohnungsbrand zum Opfer. Vorbeugender Brandschutz
kann diese Zahl deutlich senken und Leben retten. Darum herrscht
bereits in 14 Bundesländern eine gesetzliche Pflicht zur Installation
von Rauchwarnmeldern im privaten Wohnbereich. "Allerdings sind die
Geräte aktuell nur in etwa 10 Prozent der Haushalte vorhanden", weiß
Michael Jörn, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz bei TÜV
Rheinland. Aus der Sicht des Experten ein Sicherheitsrisiko, das
durch die unkomplizierte Montage der Melder leicht minimiert werden
kann.

Im Schlaf kein Geruchssinn

Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer und Gästezimmer:
Rauchwarnmelder gehören in alle Räume, in denen Menschen schlafen.
Denn während des Schlafens wird der Geruchssinn vom Gehirn
automatisch deaktiviert. Brand- und Rauchentwicklung können demnach
nicht wahrgenommen werden. Bereits nach drei Atemzügen können
Brandopfer bewusstlos werden und sich eine schwere Rauchvergiftung
zuziehen. "Der Alarm eines Gerätes ist so laut, dass funkvernetzte
Modelle nur bei Wohnungen ab 300 Quadratmetern nötig sind oder wenn
Garage, Keller und Speicher in die Überwachung integriert werden
soll", so Michael Jörn. Hochwertige Rauchwarnmelder tragen die
CE-Kennzeichnung inklusive Prüfnummer und die Angabe EN 14604.

Zwei Rettungswege pro Stockwerk

Eine weitere zweckmäßige Investition sind Feuerlöscher. Einen
handelsüblichen 6-Kilo-Pulverlöscher gibt es im Baumarkt. Er sollte
griffbereit in jeder Wohnung aufbewahrt werden. In Häusern gehört er
in die oberste Etage, damit sich die Bewohner bei einem Feuer den
rettenden Weg ins Erdgeschoss bahnen können. In jedem Stockwerk
müssen mindestens zwei Rettungswege vorhanden sein. Neben der Treppe
ist das häufig ein spezielles Fluchtfenster. Sein Mindestmaß ist
baurechtlich vorgeschrieben. Was allerdings häufig vernachlässigt
wird, ist seine Zugänglichkeit. "Ein Fluchtfenster muss jederzeit von
innen und außen nutzbar sein", betont der TÜV Rheinland-Fachmann. Das
bedeutet einerseits, dass im Haus keine Möbelstücke den Ausstieg
durch das Fenster behindern, andererseits muss die Feuerwehr ohne
Probleme eine Leiter von außen anstellen können.



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse und
www.twitter.com/tuvcom_presse


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