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Wertgutachten bei Oldtimern / Experten des Kfz-Sachverständigenbüro Schumann klären über die unterschiedlichen Typen auf

Geschrieben am 31-07-2013

Dortmund (ots) - "Alle reden von Wertgutachten - und jeder meint
etwas anderes. Denn je nach Geschäftsvorfall muss der 'Wert' eines
Fahrzeuges verschieden berechnet werden." Darauf wies Christof
Schumann, Inhaber Kfz-Sachverständigen Büro Schumann und
Vertragspartner der GTÜ, seine Zuhörer auf der Schumann Classic,
einem Old- und Youngtimer-Treffen, am 14. Juli in Dortmund hin. "Bei
Erwerb oder Verkauf eines Oldtimers, oder auch für die Abwicklung
eines Versicherungsschadens - in der Regel benötigen Besitzer von
Klassikern ein Gutachten. Aber nicht jedes Gutachten erfüllt den
jeweils richtigen Zweck."

Nicht nur auf dem Treffen, auch in den sieben Niederlassungen des
Sachverständigenbüros, werden regelmäßig Gutachten für Oldtimer
erstellt. Christof Schumann und Roland Jakubzcyk,
Kfz-Sachverständiger bei Schumann, klären auf: "Der in einem
Kurzgutachten zur Versicherungseinstufung ermittelte "Marktwert"
eignet sich nicht für den Handel, zur Schadensregulierung oder als
Verkaufsgrundlage. Informieren sie den Gutachter also schon vor
Beginn seiner Arbeit darüber, welchen Zweck das Gutachten erfüllen
soll", rät Jakubzcyk.

So ist der "Marktwert" der geschätzte Betrag, der für das Fahrzeug
aktuell bezahlt wird oder anders herum erzielt werden kann. Es
handelt sich in der Regel um den Durchschnittspreis am Privatmarkt.
"Welche Höhe der Marktwert aber letztendlich hat, bestimmt nicht
allein die Marktlage, sondern auch die Verhandlung zwischen Anbieter
und Käufer", so der GTÜ-Sachverständige. "Dies ist bei häufig
gehandelten Fahrzeugen zum Beispiel durch die An- und Verkaufslisten
gewährleistet." Was ist aber bei selten gehandelten Fahrzeugen?

Preise für gewerblich gehandelte oder auf Auktionen erworbene
Fahrzeuge, fließen als Durchschnittspreise oder als Auktionspreis in
die offiziellen Marktwertlisten ein. Dazu kommen die erzielten
Nettopreise des Privathandels. Hieraus ergibt sich der
durchschnittliche Marktwert, der für diese Fahrzeuge je nach Zustand
gezahlt wird. "Die getroffene Wertermittlung ist beispielsweise die
Basis der Versicherungseinstufung bei Oldtimersondertarifen", führt
Jakubzcyk weiter aus. "Dieser Marktwert gilt als festgesetzter Preis
im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes." Weiter ist zu
unterscheiden zwischen Wiederbeschaffungswert und
Wiederherstellungswert.

Der "Wiederbeschaffungswert" bildet die Basis für die Abwicklung
eines Haftpflichtschadens. Er bestimmt sich nach der Summe, die der
Geschädigte im Falle eines Gesamtschadens aufwenden muss, um ein
gleichartiges oder gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen.

"Der 'Wiederherstellungswert' resultiert aus der Höhe der
Aufwendungen, um das Fahrzeug in den jetzigen Zustand zu bringen,
plus Fahrzeuggrundpreis, also dem Anschaffungswert", erklärt
Jakubzyk. Er ist wichtig, wenn nach einem Schaden der Versicherung
eine Restaurierung glaubhaft gemacht werden soll.

Christof Schumann rät abschließend: "Unabhängig davon, wofür eine
Wertermittlung auch gebraucht wird, hilft ein Gutachten eines
erfahrenen Sachverständigen somit Unsicherheiten, Missverständnisse
und Risiken zu vermeiden."

Seit über 50 Jahren steht der Name Schumann in Dortmund für
Qualität und Unabhängigkeit gegenüber den
Versicherungsgesellschaften. Das Kfz-Sachverständigenbüro Schumann
und die Schumann-Prüf GmbH stellen für 60.000 bis 70.000 Fahrzeuge im
Jahr Gutachten sowie Bewertungen aus und führen technische
Untersuchungen durch. Insgesamt arbeiten rund 50 Mitarbeiter an
sieben Standorten in den Niederlassungen in Dortmund, Castrop-Rauxel,
Gelsenkirchen, Unna, Hamm, Erfurt und Arnstadt. Christof Schumann ist
Mitglied im Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie
qualifizierter Sachverständiger (BVS) e.V. sowie im Bundesverband der
freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das
Kraftfahrzeugwesen (BVSK) e.V. und arbeitet eng mit der Gesellschaft
für Technische Überwachung (GTÜ) und der Arbeitsgemeinschaft der
Kraftfahrzeugsachverständigen (AGS) e.V. zusammen. www.sv-schumann.de

Unternehmenskontakt: Kfz-Sachverständigenbüro Schumann Christof
Schumann Telefon: 02 31/9 81 02 30 E-Mail: ch.schumann@sv-schumann.de



Pressekontakt:
Zilla Medienagentur, Telefon: 02 31/22 24 46 - 0,
E-Mail: info@zilla.de


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