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Mein Balkon, mein Garten - mein Recht? / So klappt es im Sommer mit der Nachbarschaft (BILD)

Geschrieben am 31-07-2013

Hamburg (ots) -

Jetzt, da der Sommer das ganze Land fest im Griff hat, verbringen
viele ihren Feierabend mit Freunden und Bekannten auf dem Balkon, der
Terrasse oder im Garten. Leider lassen sich nicht alle Nachbarn von
der Sommerlaune anstecken. Wer sein heimisches Paradies genießen
will, muss sich an einige Regeln halten. Anja-Mareen Decker, Leiterin
der ADVOCARD-Rechtsabteilung, gibt Tipps, wie sich Streitigkeiten
vermeiden lassen.

Narrenfreiheit im Garten, auf Balkon und Terrasse

Außenflächen wie der Balkon, die Terrasse oder der Garten werden
grundsätzlich zum privaten Wohnraum gezählt - das berechtigt die
Bewohner aber noch lange nicht zu lautstarken Grillrunden und
nächtelangen Partys. "Auch hier gibt es ein paar Regeln", erklärt
Anja-Mareen Decker, Leiterin der ADVOCARD-Rechtsabteilung. "So ist im
Freien darauf zu achten, dass sich die Lautstärke von Musik oder
Gesprächen in einem angemessenen Rahmen bewegt und andere
Hausbewohner nicht belästigt werden." Wer sich nicht an allgemeine
Ruhezeiten - 13 Uhr bis 15 Uhr sowie 22 Uhr bis 7 Uhr - hält,
riskiert neben Ärger mit dem Nachbarn einen Besuch von der Polizei
oder sogar ein Bußgeld.

Grillgeruch - des einen Freud, des anderen Leid

Sobald die Grillsaison beginnt, kommt es in vielen Fällen aufgrund
des intensiven Geruchs und Qualms schnell zu nachbarschaftlichem
Streit. Viele Menschen betrachten Außenflächen wie etwa ihren Balkon
irrtümlich als einen privaten Bereich, in dem sie tun und lassen
dürfen, was ihnen beliebt. "Auch wenn es keine einheitliche und
bundesweite Regelung gibt, ist Grillen nicht überall und
uneingeschränkt erlaubt. Mieter sollten vor dem Anzünden des Grills
unbedingt einen Blick in ihren Mietvertrag werfen. Das Grillen kann
durch eine Regelung ganz verboten oder eingeschränkt sein", rät
Decker.

Nachbarschaftliche Rücksichtnahme

Grundsätzlich gilt: Feiern im Garten muss die Nachbarschaft
hinnehmen. Aber auch hier gilt ab 22 Uhr die Nachtruhe. Für gute
Nachbarschaft sollte gegenseitige Rücksichtnahme aber an erster
Stelle stehen - egal ob Mieter oder Eigentümer. Wer sich
beispielsweise nicht an Ruhezeiten hält oder andere Hausbewohner
durch intensive Rauchentwicklung belästigt, riskiert nicht nur einen
Nachbarschaftsstreit, sondern im schlimmsten Fall eine gerichtliche
Auseinandersetzung. Dabei lassen sich Differenzen häufig schon im
Vorwege regeln: durch rechtzeitige Information oder besser gleich
eine Einladung für die Nachbarn zum Mitfeiern.



Pressekontakt:
ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG
Sonja Frahm
Besenbinderhof 43
20097 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 2373-1279
E-Mail: sonja.frahm@advocard.de

achtung! GmbH (GPRA)
Robert Hoyer
Straßenbahnring 3
20251 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 450210-640
E-Mail: robert.hoyer@achtung.de


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