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IT-Geschäftsführung erwirkt allein im Juni drei Gerichtsbeschlüsse gegen Oliver Schulz / Sworn-Geschäftsführer kassierte ein Urteil und zwei einstweilige Verfügungen / Staatsanwaltschaft ermittelt

Geschrieben am 23-07-2013

Berlin (ots) - Im Zuge der Auseinandersetzung mit dem ehemaligen
Geschäftsführer der InfraTrust-Fonds (IT-Fonds), Oliver Schulz, hat
die aktuelle Fonds-Geschäftsführung in den vergangenen Wochen
erhebliche Fortschritte gemacht und damit Nachteile und Schäden, die
zu Lasten der Anleger gegangen wären, abgewendet.

Am 18. Juni war Oliver Schulz vor dem Landgericht Berlin (AZ: 98 O
67/11) zu Schadensersatz wegen der treu- und pflichtwidrigen
Auswechslung der Komplementärgesellschaft zahlreicher
InfraTrust-Fonds im Dezember 2010 verurteilt worden. Schulz hatte im
Dezember 2010 erstmals versucht, die InfraTrust-Fonds IT 2, 5, 6, 8
sowie ITP 7 und 9 durch den heimlichen Austausch der
Komplementärgesellschaften mit einer von ihm privat kontrollierten
Gesellschaft namens CSK Management GmbH geradezu handstreichartig zu
übernehmen. Dabei hatte er auch den Treuhänder zur Ausstellung der
erforderlichen Vollmachten getäuscht.

Auf der Grundlage dieses Urteils in Höhe eines ersten Teilbetrags
von 32.000,- Euro wird IT-Geschäftsführer Stephan Brückl weitere
Forderungen in den USA sowie für die durch die Verzögerungen
entstanden Schäden einklagen, denn Oliver Schulz hatte im Zuge der
damaligen Übernahme auch versucht, das US-Vermögen der Fonds auf von
ihm kontrollierte Gesellschaften zu übertragen. Weiterhin wird die
Geschäftsführung der IT-Fonds prüfen, in welchem Umfang die von
Oliver Schulz begangene Pflichtverletzung auch den Tatbestand der
strafrechtlichen Untreue erfüllt und strafrechtliche Maßnahmen zu
veranlassen sind.

Am 24. Juni verbot das Landgericht Berlin den im Interesse von
Oliver Schulz handelnden Rechtsanwälten B/R/G die Einberufung von
Gesellschafterversammlungen für die Fonds IT 6 und 8 mittels einer
einstweiligen Verfügung (Az: 21 O 191/13). Das Gericht begründete
seine Entscheidung damit, dass allein die Geschäftsführung der
ITFonds berechtigt ist, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen.
Exakt dies hatte die Fonds-Geschäftsführung aber bereits getan. Somit
waren die auf Betreiben von Oliver Schulz und durch die B/R/G
einberufenen Gesellschafterversammlungen sowohl treuwidrig als auch
unzulässig. Mit dieser einstweiligen Verfügung schuf Geschäftsführer
Stephan Brückl Rechtsklarheit und verhinderte, dass die von Oliver
Schulz mandatierten Rechtsanwälte B/R/G unwirksame und anfechtbare
Beschlüsse im höchsteigenen Interesse von Oliver Schulz herbeigeführt
hätten, die weitere Rechtsstreitigkeiten und Unsicherheiten für die
betroffenen Fonds hervorgerufen hätten. Zudem konnte mit dieser
einstweiligen Verfügung ein weiterer Versuch von Oliver Schulz und
seiner Sworn Gruppe, die IT-Fonds 6 und 8 feindlich zu übernehmen,
verhindert werden.

Am 25. Juni verbot das Landgericht Berlin Oliver Schulz weiterhin
falsche Behauptungen über den Status quo sowie die Entwicklung der
IT-Fonds zu verbreiten. Konkret erließ das Landgericht eine
einstweilige Verfügung gegen die CSK Management GmbH, vertreten durch
ihren Geschäftsführer Oliver Schulz, sowie gegen Oliver Schulz
persönlich (27 O 340/13). MfAM Mobilfunk Asset Management GmbH
Fonds-Geschäftsführer Stephan Brückl hatte diese einstweilige
Verfügung im Zusammenhang mit der in weiten Teilen unwahren
Darstellung von Oliver Schulz über die IT-Fonds 2, 5 und 9 innerhalb
der von ihm initiierten "Sworn hilft Anlegern"-Kampagne beantragt.
Bei Zuwiderhandlung drohen Oliver Schulz ein Ordnungsgeld von bis zu
50.000,00 Euro oder ersatzweise eine Ordnungshaft von bis zu sechs
Monaten. Schulz hatte u. a. behauptet, dass den Fonds IT 2, IT 5 und
ITP 9 angeblich seit dem 1. Januar 2013 weitere hohe Verluste
zugeschrieben worden wären und diese nur noch über 25 Prozent der
Substanz verfügten. Tatsächlich ist das nicht der Fall. Im Gegenteil:
Der Geschäftsleitung der IT-Fonds ist es gelungen, weitere
Verlustzuweisungen der Fonds zu beenden und die Kapitalkonten bei der
CIG LLC zugunsten der Fonds festzuschreiben. Darüber hinaus hat sich
die CIG Wireless verpflichtet, den Fonds ca. $ 1,3 Mio. Barkapital
zuzuführen. Zudem müssen zur Substanz weitere Vermögenswerte
hinzugerechnet werden.

Überdies hat die Generalstaatsanwaltschaft Berlin in einem
weiteren Verfahren gegen Oliver Schulz die Wiederaufnahme der
Ermittlungen gegen diesen verfügt.

Ungeachtet der eindeutigen Rechtsbrüche und der hierauf von der
Fondsgeschäftsführung konsequent gegen Oliver Schulz erwirkten
Gerichtsbeschlüsse, versucht dieser von seiner Verurteilung
abzulenken und weiterhin Anleger und Vertriebe für seine Zwecke zu
instrumentalisieren. In Presseinformationen und auf seiner Webseite
ließ Oliver Schulz den Gerichtsbeschlüssen und Urteilen gegen ihn
eine höchst eigene Interpretation angedeihen und stellt dabei dreist
weitere unwahre Tatsachenbehauptungen auf. "Auch dies wird derzeit
sorgsam geprüft", so IT-Geschäftsführer Stephan Brückl.

"Gegebenenfalls werden wir auch diesbezüglich weitere juristische
Anstrengungen gegen Oliver Schulz unternehmen."



Pressekontakt:
NAÏMA Strategic Legal Services GmbH
- Uwe Wolff -
Telefon: +49-30-2404-8290
Telefax: +49-30-303-665791
E-Mail: uwe.wolff@naima-media.de


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