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Top 10 der Reisemängel: Worüber sich Deutsche im Urlaub am häufigsten ärgern

Geschrieben am 23-07-2013

Hamburg (ots) - Haare im Waschbecken oder unfreundliches
Hotelpersonal - wer in den Urlaub fährt, kann viele böse
Überraschungen erleben. Im Schnitt gehen die Deutschen zweimal pro
Jahr auf Reisen und haben dabei nicht immer eine unbeschwerte Zeit.
Aufreger Nummer eins ist ein schmutziges Badezimmer - das ist das
Ergebnis einer repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag der ADVOCARD
Rechtsschutzversicherung AG unter 2.001 Personen. So haben in den
vergangenen zwölf Monaten zwei Drittel (64 Prozent) der Bundesbürger
eine Reise unternommen und immerhin neun Prozent von ihnen sind gar
viermal oder öfter unterwegs gewesen. Die Erwartungen an einen
Traumurlaub wurden häufig nicht erfüllt: Immerhin jeder achte
Deutsche (13 Prozent) hatte auf seinen Reisen Mängel zu beklagen.

Die Top 10-Reisemängel der Deutschen:
* Laut forsa wird im Urlaub vor allem Folgendes bemängelt:

1. Schmutziges Badezimmer (31 Prozent insgesamt; 37 Prozent
weiblich, 26 Prozent männlich)
2. Nicht genug Auswahl beim Frühstück bzw. bei den Mahlzeiten im
Hotel (29 Prozent)
3. Schmuddelige Bettwäsche (24 Prozent; 28 Prozent weiblich, 20
Prozent männlich)
4. Unfreundliches Hotel-Personal (21 Prozent)
5. Kein schöner Blick aus dem Fenster (20 Prozent)
6. Bau- und Straßenlärm (19 Prozent; 22 Prozent männlich, 15
Prozent weiblich)
7. Lärmbelästigung durch andere Gäste (19 Prozent)
8. Überfüllte Erholungsbereiche, z.B. am Pool oder Strand (14
Prozent; 17 Prozent männlich, 12 Prozent weiblich)
9. Verspätung bei gebuchter Anreise mit Bus, Bahn oder Flugzeug
(13 Prozent)
10. Ungeziefer im Zimmer (10 Prozent)

Ärger muss nicht sein - richtiges Vorgehen bei Reisemängeln

Tipp 1: Mängel richtig anzeigen

Ist beispielsweise das Hotelzimmer nicht sauber oder treten andere
Mängel auf, sollten Urlauber ihren Reiseleiter vor Ort unverzüglich
über die Probleme informieren. Sollte dieser am Urlaubsort oder per
Telefon nicht erreichbar sein, ist der Reiseveranstalter in
Deutschland zuständig. "Lassen Sie sich am besten schriftlich
bestätigen, dass er von den Problemen in Kenntnis gesetzt wurde", rät
Anja-Mareen Decker, Leiterin der ADVOCARD Rechtsabteilung. "Dazu
empfehlen wir Betroffenen, die Mängel immer durch entsprechende Fotos
zu dokumentieren. Am besten sollte man auch die Namen und Adressen
von Mitreisenden notieren, die später die vorgefundenen Zustände
bezeugen können", ergänzt die Rechtsexpertin.

Tipp 2: Abhilfe einfordern

"Haben Sie die Mängel ordnungsgemäß angezeigt, kann Ihr
Reiseveranstalter diese entweder beseitigen oder ein Ersatzangebot
unterbreiten", sagt Decker. "Das muss man aber nur annehmen, wenn es
den ursprünglich gebuchten Leistungen entspricht oder diese sogar
übertrifft." Urlauber müssen aber eine angemessene Frist zur Behebung
der Mängel setzen. Das bedeutet: Je kürzer die Reise ist, desto
kürzer darf auch die Frist sein. Lässt der Reiseveranstalter diese
verstreichen, können Betroffene vor Ort selbst Abhilfe schaffen und
zum Beispiel ein unzumutbar verschmutztes Hotelzimmer reinigen oder
in ein anderes Hotel ziehen. Wenn diese Selbsthilfe gerechtfertigt
war, kann man anschließend Schadenersatz für die erforderlichen
Aufwendungen verlangen.

Tipp 3: Kündigung bei Abhilfeverweigerung oder Unzumutbarkeit

Ist eine Reise aufgrund von Mängeln nicht weiter zumutbar, muss in
jedem Fall eine Mängelanzeige vorausgehen, bevor die Kündigung
ausgesprochen werden kann. Zudem ist der Abbruch der Reise nur
möglich, wenn der Veranstalter keine Abhilfe geleistet hat und die
gesetzte Frist verstrichen ist.

Tipp 4: Reisepreisminderung bzw. Rückerstattung

Erfolgt keine Beseitigung der Mängel innerhalb der gesetzten
Frist, der Urlaub wird aber trotzdem fortgesetzt, kann der Reisende
innerhalb eines Monats nach seiner Rückkehr eine Erstattung oder
Minderung des Reisepreises geltend machen. Hier sollte man den
Sachverhalt schildern und alle gesammelten Beweise mitliefern. Einen
Richtwert über eine mögliche Erstattungshöhe findet man in der
sogenannten Frankfurter Tabelle. Aus Nachweisgründen empfiehlt sich
ein Einschreiben. Eine Beanstandung zu einem späteren Zeitpunkt ist
nicht möglich. Der Anspruch entfällt, wenn ein Ersatzangebot während
des Urlaubs angenommen wurde.

* Mehrfachnennungen waren möglich



Pressekontakt:
ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG
Sonja Frahm
Besenbinderhof 43
20097 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 2373-1279
E-Mail: sonja.frahm@advocard.de

achtung! GmbH (GPRA)
Robert Hoyer
Straßenbahnring 3
20251 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 450210-640
E-Mail: robert.hoyer@achtung.de


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