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Cosmos Konkret, Teil 1: Ist Berufsunfähigkeitsrente gleich Erwerbsminderungsrente? (BILD)

Geschrieben am 18-07-2013

Saarbrücken (ots) -

Erwerbsminderungsrente, Berufsunfähigkeitsrente, abstrakte
Verweisung - Die unterschiedlichen Begrifflichkeiten rund um die
Absicherung der eigenen Arbeitskraft können ganz schön verwirren.
Zudem kursieren im Netz zahlreiche Irrtümer rund um den staatlichen
und privaten Schutz. CosmosDirekt-Experten erklären, was man als
Arbeitnehmer wissen sollte.

Im ersten Teil der Serie "Cosmos Konkret" erläutert Stefan Göbel,
Pressesprecher von CosmosDirekt, den Zusammenhang zwischen der
staatlichen Absicherung und der privaten
Berufsunfähigkeitsversicherung:

"Wer durch eine Krankheit oder einen Unfall in gar keinem Beruf
mehr arbeiten kann, erhält in der Regel eine staatliche
Erwerbsminderungsrente - eine existentielle Grundsicherung. Diese
wird idealerweise durch eine private Berufsunfähigkeitsrente
aufgestockt. Deren Höhe können Versicherungsnehmer in Abhängigkeit
vom individuellen Einkommen selbst festlegen. Die vereinbarte Rente
bekommt in der Regel, wer nur noch die Hälfte oder weniger der
bisherigen Zeit in seinem Beruf arbeiten kann."

Staatliche Grundsicherung durch privaten Schutz ergänzen
Betroffene, die nicht mehr arbeiten können, erhalten normalerweise
von der Deutschen Rentenversicherung eine teilweise oder volle
Erwerbsminderungsrente - je nachdem, ob sie weniger als sechs oder
weniger als drei Stunden pro Tag einer beruflichen Tätigkeit
nachgehen können. (1) Dabei gilt: Der bisherige Beruf spielt keine
Rolle. Kann ein Ingenieur zum Beispiel täglich sechs Stunden als
Pförtner arbeiten, erhält er normalerweise keine staatliche
Unterstützung.

Bei der Erwerbsminderungsrente handelt es sich lediglich um eine
existentielle Grundsicherung für den Ernstfall. Die durchschnittliche
Erwerbsminderungsrente liegt bei 699 Euro monatlich. (2) Daher
empfehlen Experten, ergänzend einen privaten Schutz abzuschließen.

Während bei der gesetzlichen Erwerbsminderung der vorherige Beruf
keine Bemessungsgrundlage für oder gegen die Auszahlung einer Rente
darstellt, ist dieser beim privaten Berufsunfähigkeitsschutz
entscheidend. Die Versicherer zahlen in der Regel die
Berufsunfähigkeitsrente, sollte der Versicherte zu mindestens 50
Prozent berufsunfähig sein. (3) Entscheidend ist, dass der Vertrag
einen Verzicht auf abstrakte Verweisung enthält. Dieser garantiert,
dass der Versicherte - anders als bei der Erwerbsminderungsrente -
nicht willkürlich auf einen vollkommen anderen Beruf verwiesen werden
kann.

Ein Beispiel:

Ein angestellter Malermeister mit einer 40-Stunden-Woche kann nach
einem Bandscheibenvorfall nur weniger als drei Stunden pro Tag in
seinem langjährig ausgeübten Beruf arbeiten. Damit kann er weniger
als die Hälfte seiner vorherigen Arbeitszeit leisten. Eine private
Berufsunfähigkeitsversicherung, die auf abstrakte Verweisung
verzichtet, zahlt im Normalfall nach Prüfung eine Rente. Von der
Deutschen Rentenversicherung erhält er unter Umständen eine
Erwerbsminderungsrente. Eine Rolle bei der staatlichen Absicherung
spielt, ob er mindestens drei bzw. sechs Stunden täglich einen
anderen Beruf, beispielsweise als Call-Center-Mitarbeiter, ausüben
könnte oder nicht.

(1) Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente gilt für nach dem
1.1.1961 Geborene. Wann man diese erhält, ist im Sozialgesetzbuch VI
definiert. Ob man als voll bzw. teilweise erwerbsgemindert eingestuft
wird, entscheidet die Deutsche Rentenversicherung auf Basis
ärztlicher Gutachten. Eine Voraussetzung für die Anerkennung: Der
Antragsteller muss i.d.R. mindestens fünf Jahre einer
rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein.

(2) http://ots.de/2W6LF, Durchschnitt Rentenbestand 31.12.2012,
Rentenzahlbetrag nach Abzug des KVdR-/PVdR-Beitrags

(3) Neben den Tarifen, die 50 Prozent Berufsunfähigkeit zur
Bemessungsgrundlage haben, gibt es bei einigen Versicherern Tarife
mit der Staffelung 33 Prozent (teilweise berufsunfähig) und 66
Prozent (voll berufsunfähig).

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe: http://www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-BU1

Über CosmosDirekt

CosmosDirekt ist DIE Versicherung. Mit einfachen und flexiblen
Online-Angeboten und kompetenter persönlicher Beratung rund um die
Uhr setzt das Unternehmen neue Maßstäbe in der Versicherungsbranche.
Zum Angebot zählen private Absicherung, Vorsorge und Geldanlage. Mehr
als 1,6 Millionen Kunden vertrauen auf Deutschlands führenden
Online-Versicherer. CosmosDirekt gehört zur Generali Deutschland
Gruppe. Zusätzliche Informationen gibt es im Internet unter
http://www.cosmosdirekt.de.



Ihre Ansprechpartner:

Stefan Göbel
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-7100
Telefax: 0681 966-6662
E-Mail: stefan.goebel@cosmosdirekt.de

Verena Schick
Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-7179
Telefax: 0681 966-6662
E-Mail: verena.schick@cosmosdirekt.de


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