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Sanierung MS Santa-P Schiffe GmbH & Co. KG gescheitert - Hahn Rechtsanwälte informieren, was Anleger tun können

Geschrieben am 12-07-2013

Hamburg (ots) - Das Finanzierungskonzept des Schiffsfonds MS
"Santa-P Schiffe" GmbH & Co. KG von MPC Capital AG ist gescheitert.
Das hat die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für
Publikumsfonds allen investierten Anlegern mit einem Schreiben vom
10. Juli 2013 mitgeteilt. Das Sanierungskonzept 2013 sah die
Zeichnung von 19 Millionen Euro Neukapital vor. Allerdings waren nur
502 Gesellschafter bereit, 2,6 Millionen Euro neues Kapital zu
zeichnen. Zusammen mit den Mitteln der Reederei Claus-Peter Offen
GmbH & Co. KG ergab sich eine Gesamtsumme von 7,4 Millionen Euro. Das
reicht den finanzierenden Banken nicht, so dass jetzt alle sechs
Containerschiffe verkauft werden müssen.

An dem Schiffsfonds MS "Santa-P Schiffe" GmbH & Co. KG haben sich
Anleger in den Jahren 2003 bis 2005 mit mehr als 81,4 Millionen Euro
beteiligt. Sie haben Ausschüttungen in Höhe von 18,5 Prozent
erhalten. Das Sanierungskonzept 2013 mit insgesamt 19 Millionen Euro
Neukapital sollte eine Insolvenz des Fonds verhindern. Was bedeutet
das Scheitern für die betroffenen Gesellschafter? Laut Peter Hahn,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Hamburg, müssen sich
diese auf einen Totalverlust einstellen. "Neben dem Verlust der
Einlage müssen Anleger, die sich an der ersten Kapitalmaßnahme nicht
beteiligt haben", so schätzt Anwalt Hahn, "wahrscheinlich die
erhaltenen Ausschüttungen von 18,5 Prozent zurückzahlen. Aber es soll
noch dicker kommen: Alle Gesellschafter mit Beitritt in den Jahren
2003 und 2004 werden unter Umständen auch den Unterschiedsbetrag von
24 Prozent mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern müssen."

Was können die Gesellschafter des Fonds jetzt noch tun? "Wer eine
Beteiligung an der MS Santa-P Schiffe GmbH & Co. KG auf Empfehlung
einer Bank oder Sparkasse gezeichnet hat, kann bei Falschberatung
Schadensersatz verlangen und diesen häufig auch außergerichtlich
durchsetzen. Für Anleger mit großen Beteiligungssummen oder mit einer
eintrittspflichtigen Rechtschutzversicherung kann auch die Prüfung
von Ansprüchen gegen die TVP aus Prospekthaftung im weiteren Sinne in
Betracht kommen. "Besondere Eile ist allerdings für alle Zeichner aus
2003 geboten", teilt Hahn mit. "Denn Schadensersatzansprüche
verjähren grundsätzlich nach der zehnjährigen Höchstfrist auf den Tag
genau zehn Jahre nach Zeichnung der Beteiligung."

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2012/2013, erneut als "häufig empfohlene
Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz
genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist
seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann,
seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht
tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt
ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit achtzehn
Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und
Stuttgart.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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