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Hochschulstart: erste Studienplatzklage-Frist am 15.07. beachten! / Fachanwälte empfehlen Einklagen Medizin & Zahnmedizin bereits vor Ablehnung!

Geschrieben am 03-07-2013

Hamburg/Düsseldorf/München/Frankfurt (ots) -
Studienplatzklage-Anwalt Naumann zu Grünberg informiert: Bis
15.07.2013 müssen sich deutschlandweit Neu-Abiturenten bei der
Hochschulstart für Medizin und Zahnmedizin bewerben. Auch für
Bachelor-Studiengänge wie Psychologie sowie den Quereinstieg für
Auslands-Rückkehrer mit Physikum gilt die Bewerbungsfrist.

Doch auch Studienplatzbewerber, die kein Spitzenabitur erreicht
haben und mit einer Ablehnung rechnen müssen, gibt es Hoffnung:
Studienplätze lassen sich einklagen. "Die Abiturnote hat dabei
grundsätzlich keine Bedeutung", sagt Fachanwalt Dirk Naumann zu
Grünberg. Wichtig ist jedoch: "Die meisten Abiturienten glauben, dass
sie gegen den Ablehnungsbescheid klagen müssen. Das ist aber falsch.
Gestritten wird bereits vorher, nämlich um Plätze, die die
Hochschulen zu Unrecht gar nicht bereitgestellt haben." In einigen
Bundesländern bestehen für die ersten Schritte der Studienplatzklage
gesonderte Fristen. Und diese frühen Fristen laufen bereits am
15.07.2013 für das kommende Wintersemester ab. Später kann auch noch
geklagt werden, aber nicht mehr an allen Hochschulen.

"Lieber vorher zum Anwalt", rät Studienplatzklage-Anwalt Naumann
zu Grünberg: Bis zum 15.07.2013 sind die Chancen zumeist höher als zu
dem Zeitpunkt, wenn die Ablehnungsbescheide da sind.

Kostenfreie Info-Blätter und weitere Informationen zu Chancen,
Kosten und Dauer einer Studienplatzklage sind auf der Internet-Seite
www.uni-recht.de abrufbar.

Naumann zu Grünberg - Rechtsanwälte | Fachanwälte ist
Schwerpunktkanzlei für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht mit
Erfahrung in über 8.000 Studienplatzklage-Verfahren, insbesondere in
Medizin und Zahnmedizin.

Die Kanzlei vertritt Abiturienten und deren Eltern bundesweit aus
allen Teilen Deutschlands.

Über Rechtsanwalt

Dirk Naumann zu Grünberg ist als bekannten
Studienplatzklage-Anwalt bereits in den ARD-Tagesthemen sowie in
Focus, Spiegel, Welt, Berliner Morgenpost, Kölner Express und
zahlreichen anderen Medien berichtet worden.



Pressekontakt:

Dennis Hillemann, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Naumann zu Grünberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schwerpunktkanzlei für Hochschul, Prüfungs- und Berufsrecht
Innocentiastrasse 23
20144 Hamburg
Telefon (040) 413 087 50
Telefax (040) 413 08751
eMail: info@uni-recht.de
Internet www.uni-recht.de


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