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Tarifverdienste stiegen 2012 in Deutschland stärker als in Frankreich

Geschrieben am 18-06-2013

Wiesbaden (ots) - Die tariflichen Monatsverdienste der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft stiegen
2012 in Deutschland um 2,8 % und in Frankreich um 2,1 % gegenüber dem
Vorjahr. Betrachtet wurden die regelmäßig gezahlten tariflichen
Grundvergütungen ohne Sonderzahlungen. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) weiter mitteilt, war der Anstieg des Harmonisierten
Verbraucherpreisindex im Jahr 2012 gegenüber 2011 in Deutschland mit
+ 2,1 % etwas niedriger als in Frankreich (2,2 %).

In Deutschland variierten die durchschnittlichen Tariferhöhungen
zwischen den einzelnen Branchen stärker als im Nachbarland. Der
Anstieg der tariflichen Monatsverdienste lag in Deutschland zwischen
1,5 % im Bereich "Grundstücks- und Wohnungswesen" und 3,2 % im
Verarbeitenden Gewerbe. In Frankreich erhielten die Beschäftigten im
Schnitt ein Tarifplus zwischen 1,9 % im Wirtschaftsbereich Verkehr
und Lagerei und 2,4 % im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Gastgewerbe.

Im Gegensatz zu Deutschland gibt es im französischen Nachbarland
einen allgemein garantierten, gesetzlichen Mindestlohn, der jährlich
von der Regierung entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung
angehoben wird. Im Jahr 2012 erfolgte eine Anhebung zum 1. Januar um
1,6 % sowie eine weitere von 2,0 % zum 1. Juli auf 9,40 Euro pro
Stunde. Zum 1. Januar 2013 stieg der gesetzliche Mindestlohn in
Frankreich noch einmal um 0,3 %. Dagegen gelten in Deutschland
verbindliche Mindestlöhne nur in einzelnen Branchen. Sie lagen am 1.
Juli 2012 zwischen 13,40 Euro (Baugewerbe im früheren Bundesgebiet)
und 7,00 Euro (Mitarbeiter im Objektschutz in den neuen Ländern
einschließlich Berlin sowie in Rheinland-Pfalz, Saarland,
Schleswig-Holstein). Zudem bestand in der Zeitarbeit eine
Lohnuntergrenze von 7,01 Euro in den neuen Ländern und von 7,89 Euro
im früheren Bundesgebiet.

Methodische Hinweise:

Das Statistische Bundesamt (Destatis) und das nationale
französische Statistikamt (INSEE) veröffentlichen jährlich
Vergleichsdaten zur Entwicklung der durchschnittlichen
Tarifverdienste in Deutschland und Frankreich. Für die Berechnung der
Indizes der tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmer in
Deutschland werden vierteljährlich die Veränderungen der Vergütungen
ausgewählter Tarifverträge berücksichtigt. Die französischen
Ergebnisse beruhen auf einer vierteljährlichen Erhebung der
sogenannten Basislöhne für den letzten Monat jedes Quartals bei
Betrieben mit zehn und mehr Beschäftigten. Zulagen und Prämien sowie
Einmalzahlungen werden in beiden Berechnungen nicht einbezogen.

Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) wird in Deutschland
vom Statistischen Bundesamt parallel zum nationalen
Verbraucherpreisindex berechnet. Der HVPI dient der Inflationsmessung
und wird vorrangig für den innereuropäischen Vergleich herangezogen.

Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabellen sowie weiteren Zusatzinformationen und -funktionen, ist im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
www.destatis.de/presseaktuell zu finden.


Weitere Auskünfte geben:
Mirjam Bick,
Telefon: (0611) 75-4327,
www.destatis.de/kontakt


INSEE (Institut national de la statistique et des études économiques)
E-Mail: bureau-de-presse@insee.fr



Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
E-Mail: presse@destatis.de


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