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Abgeschleppt: Wenn der Parkplatz zur Halteverbotszone wird / R+V-Infocenter: Autobesitzer müssen regelmäßig nach ihrem Fahrzeug schauen

Geschrieben am 11-06-2013

Wiesbaden (ots) - In dicht besiedelten Innenstädten sind
Autofahrer froh, wenn sie endlich einen Parkplatz ergattert haben.
Doch Vorsicht: Wo heute noch Parken erlaubt ist, kann schon morgen
ein Halteverbotsschild stehen. "Öffentlicher Verkehrsraum ist nicht
nur zum Parken da. Jederzeit können zeitlich befristete Halteverbote
für Straßenfeste, Umzüge oder Bauarbeiten eingerichtet werden. Die
Sperrung wird durch mobile Verkehrszeichen mindestens drei Tage
vorher angekündigt", sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter
der R+V Versicherung. Wer die Schilder übersieht oder missachtet, hat
das Nachsehen - das Auto wird abgeschleppt. Der Halter muss die
Abschleppgebühr und die Kosten für die Aufbewahrung des Fahrzeugs
zahlen. Auf Nummer sicher gehen Autobesitzer, wenn sie zweimal
wöchentlich nachsehen, ob ihr Auto noch legal abgestellt ist. Wer in
den Urlaub fährt, ins Krankenhaus kommt oder längere Zeit auf
Dienstreise ist, sollte Freunde oder Nachbarn bitten, regelmäßig nach
dem Fahrzeug zu schauen.



Pressekontakt:
http://www.infocenter.ruv.de
R+V-Infocenter
06172/9022-122
g.winter@arts-others.de

Druckfähiges Bildmaterial steht Ihnen unter
http://www.infocenter.ruv.de/ zur Verfügung.


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